Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1181115

iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Fridtjof-Nansen-Weg 3a 48155 Münster, Deutschland http://www.ig-zeitarbeit.de
Ansprechpartner:in Frau Doris Bergmann +49 30 20609830

Zeitarbeit: ein kraftvoller Motor für die nachhaltige Arbeitsmarktintegration

(PresseBox) (Münster, )
Anlässlich ihrer Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung „Jetzt in den Job: Integration in Arbeit lohnt sich!“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesagentur für Arbeit, von kommunalen Spitzenverbänden, Unternehmen, Spitzenverbänden der Wirtschaft und Gewerkschaften erklären Sebastian Lazay, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP) und Christian Baumann, Bundesvorsitzender des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ):

„Die erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten erfordert belastbare Partnerschaften. Die Zeitarbeitsbranche spielt dabei eine zentrale Rolle, den von der Bundesregierung angestrebten Integrationsturbo umzusetzen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Zeitarbeit nicht nur ein verlässlicher Partner, sondern ein kraftvoller Motor für die nachhaltige Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt ist. Daher haben der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. heute eine Erklärung unterzeichnet, welche das Engagement unserer Mitgliedsunternehmen und der gesamten Branche im Schulterschluss mit Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften unterstreicht.

Die Zeitarbeit hat bewiesen, dass sie nicht nur in der Lage ist, Geflüchtete erfolgreich zu integrieren und erfahren ist im Umgang mit ausländischen Arbeitskräften, sondern auch die nötige Flexibilität bietet, um den Herausforderungen des sich wandelnden Arbeitsmarktes zu begegnen. Dennoch wird unsere Branche trotz nachweislicher Erfolge ausgebremst, da ihr die Beschäftigung von Personen aus Drittstaaten (§40 AufenthG) verboten ist. Diese Barriere gilt es jetzt zu beseitigen. Und es überzeugt auch nicht, dass die Zeitarbeitsbranche nach derzeitiger Rechtslage nur so lange einen Beitrag zur Integration der Geflüchteten leisten kann, wie sich diese Personengruppe auf einen befristeten kriegsbedingten Aufenthaltstitel (z.B. im Fall der Ukraine § 24 AufenthaltsG) berufen kann. Auch nach Ablauf ihrer kriegsbedingten Aufenthaltserlaubnis – dann als sogenannte Drittstaatler – sollte eine Arbeitsmarktintegration im Wege der Zeitarbeit möglich sein.

Die Abschaffung des §40 Aufenthaltsgesetzes für die Zeitarbeitsbranche ist der logische Schritt, um eine erfolgreiche, nachhaltige Arbeitsmarktintegration sowie die Lösung von Personalengpässen zu gewährleisten. Denn das politische Ziel, Zuwanderung in den Arbeitsmarkt künftig ganz überwiegend über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu steuern und nicht – wie derzeit – über ungeregelte Migration, ist richtig. Bei dieser Umsteuerung könnten die Personaldienstleister aufgrund ihrer Expertise eine führende Rolle einnehmen. Die Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt durch Personaldienstleister zeigt, dass das Misstrauen gegenüber dieser Branche nicht gerechtfertigt ist.

Wenn wir gemeinsam den Jobturbo zünden wollen, muss die Zeitarbeitsbranche die gleichen Möglichkeiten haben wie jede andere Branche in Deutschland.“

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.