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iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Fridtjof-Nansen-Weg 3a 48155 Münster, Deutschland http://www.ig-zeitarbeit.de
Ansprechpartner:in Herr Wolfram Linke +49 251 9811217

Faire Zeitarbeit sichern - Tarifautonomie schützen

(PresseBox) (Münster, )
Mit großer Sorge blicken wir auf die jüngsten Diskussionen im Zusammenhang mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und den dabei zum Ausdruck gekommenen Bestrebungen, anstelle des Tarifvorbehalts ein gesetzliches Equal Treatment ohne bzw. mit unzulänglichen Ausnahmen einzuführen.

Equal Treatment verletzt die Tarifautonomie und zerstört die Sozialpartnerschaft.

Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. als mit Abstand mitgliederstärkster Verband der Zeitarbeitsbranche mit mehr als 1.800 Mitgliedern setzt sich für faire Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit ein. Deshalb haben wir bewusst die Tarifpartnerschaft mit den DGB-Gewerkschaften gesucht und in dieser Sozialpartnerschaft Arbeitsbedingungen vereinbart, mit auch zuletzt deutlichen Lohnsteigerungen durch den mehrstufigen Tarifabschluss am 30. April 2010 und einer Laufzeit bis zum 31. Oktober 2013. Wir haben in diesem Tarifabschluss die Einrichtung einer Tariftreuestelle durchgesetzt, in der den Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern die Möglichkeit eröffnet wird, sich auf formlose Weise zu beschweren, wenn Mitgliedsunternehmen gegen den Tarifvertrag verstoßen. Projektgruppen des iGZ bereiten gerade die Verhandlungen mit der DGB-Tarifgemeinschaft über tarifgestützte Qualifizierungsmodelle im Weiterbildungsbereich vor - auch eine von uns in die Verhandlungen eingebrachte und am 30. April 2010 vereinbarte Erweiterung unseres Tarifvertrages.

Alles dieses zeigt: Die Sozialpartnerschaft in der Zeitarbeit funktioniert. Die Einführung des gesetzlichen Equal Treatment ohne tarifvertragliche Gestaltungsmöglichkeit zerstört diese Sozialpartnerschaft. Sie hebelt nahezu alle Inhalte unseres Tarifvertrages aus und würde sogar einen bestehenden Tarifvertrag in großen Teilen unanwendbar machen. Das gesetzliche Equal Treatment ohne Ausnahmen bedeutet damit einen frontalen Angriff auf die Tarifautonomie der Zeitarbeitsbranche und widerspricht auch den Grundprinzipien der EU-Leiharbeitsrichtlinie, da in Deutschland nicht das sog. Agenturprinzip gilt.

Der iGZ setzt sich seit 2005 für einen Tarif-Mindestlohn in der Zeitarbeit ein, weil wir erkannt haben, dass viele Tarifverträge, vor allem Haustarifverträge, abgeschlossen wurden, die keine fairen Arbeitsbedingungen beinhalteten und für uns deshalb nie akzeptabel waren. Die Aufnahme der Zeitarbeit ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des zwischen dem iGZ, dem BZA und der DGB-Tarifgemeinschaft ausgehandelten Mindestlohntarifvertrages würde faire Mindestarbeitsbedingungen sichern, und gleichzeitig die Tarifautonomie bewahren. Denn es handelt sich um frei ausgehandelte tarifliche Mindestlöhne, die von allen Akteuren der Zeitarbeit mittlerweile so bestätigt wurden.

Der iGZ setzt sich darüber hinaus für tarifliche Lösungen ein, die das Thema "Lohngerechtigkeit" aufgreifen und bei längeren Überlassungszeiten zu vergleichbaren Entgelten zwischen Zeitarbeitskräften und Stammmitarbeitern führen. Ab wann und in welcher Form dies zu geschehen hat, sollte dabei den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben und nicht vom Gesetzgeber verordnet werden. Die hierfür notwendigen Gespräche mit unseren Tarifpartnern wurden bereits aufgenommen.

Equal Treatment ist ein praxisfernes Modell.

In der öffentlichen Diskussion wird häufiger der Begriff Equal Pay verwendet, um damit zum Ausdruck zu bringen, dass Zeitarbeitskräfte das Gleiche verdienen sollen wie vergleichbare Stamm-Mitarbeiter im Einsatzunternehmen. Dabei wird nicht bedacht, dass zu Equal Treatment nicht nur die Grundvergütung mit den typischen Zuschlägen wie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen gehört, sondern auch Provisionen, Zielboni, Tantiemen, betriebliche Altersvorsorge, Sachbezüge wie Personalrabatt, Dienstwagen, sowie Aktienoptionen etc.

Es ist deshalb in der Praxis gerade für mittelständische Zeitarbeitsunternehmen ein enormer bürokratischer Aufwand und vom Grundsatz her auch nicht branchengerecht, bei den für die Zeitarbeit typischen Wechseln des Kundenunternehmens alle damit einhergehenden Änderungen in praktisch allen vergütungsrelevanten Bereichen rechtssicher umzusetzen. Nur tarifliche Vereinbarungen könnten hier umsetzbare Lösungen schaffen.

Equal Treatment gefährdet das Unternehmerprinzip.

Die Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland sind anders als in vielen europäischen Staaten vollwertige Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Dazu gehört die Verpflichtung, den Arbeitnehmer in Nichteinsatzzeiten weiter zu vergüten. In anderen Ländern, in denen das Equal Treatment-Modell verwirklicht wurde, gilt nur das sog. Agenturprinzip: Das Arbeitsverhältnis ist auf den Kundeneinsatz synchronisiert und endet, wenn der Einsatz endet. Equal Treatment erzeugt also einen Druck in Richtung Agenturprinzip. Wenn man diesen Systemwechsel mit guten Gründen bei uns aber nicht will, darf man die Systeme nicht vermengen und nach dem Rosinenprinzip verfahren Equal Treatment gefährdet den Mittelstand.

Zeitarbeit ist in Deutschland eine mittelständisch geprägte Branche mit regionalen, meist inhabergeführten Anbietern. Die Einführung von Equal Treatment bevorzugt die Global Player in der Zeitarbeit, die niedrigere Margen und geringere Nachfrage nach Zeitarbeit nach Einführung von Equal Treatment wegen ihrer Größe besser schultern können. Auch das zeigen die Erfahrungen etwa aus Frankreich oder den Niederlanden, wo wenige Global Player den Markt dominieren.

Equal Treatment erschwert die Integrationseffekte.

Die Zeitarbeit ist unbestritten der Einstieg in den Arbeitsmarkt insbesondere für schwächer qualifizierte Bewerber/innen. Viele Unternehmen schrecken in solchen Fällen von einer direkten Einstellung zunächst zurück. Zeitarbeit ermöglicht es, diesen Arbeitssuchenden, sich zu bewähren, sei es mit dem Ergebnis der Übernahme durch den Einsatzbetrieb oder mit der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Zeitarbeit. Durch die Einführung des gesetzlichen Equal Treatments wäre dieser Steg zur Beschäftigung über die Zeitarbeit abgebrochen - die auch im Ausland bewunderte Flexibilität des deutschen Arbeitsmarktes wäre dadurch erheblich beeinträchtigt. Bisher mögliche Arbeitsmarktchancen auf diesem Sektor wären akut gefährdet.

Die erfreulichen Erfolge in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt haben auch etwas mit der Zeitarbeit zu tun. Ein gesetzliches Equal Treatment ohne passgenaue Öffnungsklauseln für die Tarifausgestaltung würde diese Erfolge abwürgen, ohne dass den Arbeitslosen oder Arbeitnehmern damit geholfen wäre. Wir bitten Sie, mehr Vertrauen in die Tarifautonomie in der Zeitarbeitsbranche zu investieren, damit wir unser Engagement für eine faire, flexible und sichere Zeitarbeit zusammen mit unseren Sozialpartnern beim DGB fortsetzen können.
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