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humbee solutions GmbH In der Loh 6 40668 Meerbusch, Deutschland http://humbee.de
Ansprechpartner:in Herr Burghardt Garske +49 2150 7799691

Digitale Plattform "humbee" erleichtert die Einhaltung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes

Gesetz gilt ab 17. Dezember 2023 für Unternehmen ab 50 Beschäftigten

(PresseBox) (Meerbusch, )
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat am 2. Juli 2023 in Kraft und gilt derzeit für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden. Ab dem 17. Dezember 2023 betrifft es auch Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten.

Angesichts dieser neuen gesetzlichen Pflicht sehen sich Unternehmen vor der Herausforderung, Softwarelösungen zu finden, um das Hinweisgebersystem zu implementieren.

Hauptziel des Gesetzes ist der Schutz von Personen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit auf Verstöße aufmerksam werden und diese Informationen intern oder extern melden. Unternehmen sind verpflichtet, ein effektives Hinweisgebersystem bereitzustellen, das Mitarbeiter und andere Beteiligte nutzen, um Verstöße vertraulich zu melden. 

Die digitale Plattform und Vorgangsmanagement-Software humbee bietet eine attraktive Lösung. Unternehmen, die humbee in ihrem Betrieb verwenden, können ab sofort einen speziellen Mandanten hinzufügen. Dieser steht ausschließlich für Meldungen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz zur Verfügung. Unternehmen, die humbee noch nicht nutzen, können humbee ausschließlich für diesen Anwendungsfall buchen.

Meldungen werden per E-Mail, Webformular oder telefonisch übermittelt. Bei Einreichungen per E-Mail schickt der Hinweisgeber die Mail an die auf der Webseite angegebene E-Mail-Adresse. Sowohl beim Absenden des Webformulars als auch beim Senden einer E-Mail erstellt humbee automatisch einen Vorgang und eine Aufgabe zur Bearbeitung an eine vom Auftraggeber benannte Person. Dies ist ein Rechtsanwalt, ein Datenschützer oder ein auf Verschwiegenheit verpflichteter Mitarbeiter.
Telefonische Einreichungen werden zunächst in der Cloud-Telefonanlage erfasst, wo der Meldende sein Anliegen auf eine Mailbox spricht. Anschließend erfogt die Weiterleitung der MP3-Datei an humbee, wo automatisch ein Vorgang erstellt und eine Aufgabe für den Bearbeiter generiert wird.

Der Hinweisgeber kann komplett anonym seinen Hinweis platzieren. Zu keinem Zeitpunkt werden persönliche Daten der meldenden Person im System gespeichert. Die Software erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und wird von den humbee-Spezialisten administriert.

Unternehmen, die humbee bereits nutzen, profitieren von dieser äußerst flexiblen Möglichkeit, einen weiteren individuellen Geschäftsprozess mit humbee zu digitalisieren und ihre Effizienz erheblich zu steigern. „Es ist erwähnenswert, dass das Hinweisgeberschutzsystem mithilfe der integrierten Funktionen von humbee umgesetzt wurde, was erneut die Anpassungsfähigkeit und Erweiterbarkeit der Software unterstreicht“, so Burghardt Garske, Geschäftsführer der humbee solutions GmbH.

Unternehmen, die humbee noch nicht nutzen, können sich jederzeit von der humbee solutions GmbH zu diesem Thema beraten lassen.

humbee solutions GmbH

Die humbee solutions GmbH mit Sitz in Meerbusch ist ein innovatives IT-Unternehmen, das sich auf die Entwicklung von Plattformen für Geschäftsprozesse und digitales Arbeiten spezialisiert hat. Mit dem Fokus auf vorgangsbasiertem Arbeiten ermöglicht humbee den Anwendern einen effizienten Zugriff auf alle relevanten Informationen und fördert eine produktivitätssteigernde Arbeitsumgebung.

Die humbee solutions GmbH wurde 2017 von Burghardt Garske und Ralf Bönning gegründet. Zu diesem Zeitpunkt waren beide bereits viele Jahre in leitenden Positionen bei einem großen, deutschen Softwareunternehmen beschäftigt.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
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