- Neue Vorschriften für Zölle und verstärkte Import- oder Exportkontrollen.
- Nachweis des Warenursprungs als wichtiges Kriterium für vergünstigte Zollsätze.
- Anpassung von Steuerfindung und Stammdaten, um Transaktionen steuerlich korrekt als Drittlands-Geschäft abzubilden.
- Änderung bestehender Formulare (z.B. Ausblendung von EU-relevanten Informationen wie der Steuernummer).
- Nordirland-Protokoll: Für den Warenhandel zwischen Nordirland und den EU-Staaten muss zusätzlich zur UK VAT-ID eine spezielle Umsatzsteuerregistrierungsnummer verwendet werden.
Mehrere Kundenprojekte konnten bereits erfolgreich umgesetzt werden. So wurden für ein international agierendes Unternehmen aus der Kosmetikbranche die Brexit-Einstellungen zwischen der Muttergesellschaft in Deutschland (Standort Produktion) und der Handelsgesellschaft in Großbritannien neu konfiguriert.