Erfüllt die Vorschriften: Abfallbeauftragte Grundlehrgang
Unterstützung bietet das HDT mit seinem bundesweit staatlich anerkannten Lehrgang zur Erlangung der notwendigen Fachkunde. „Unser als fünftägige hybride Veranstaltung konzipierter ‚Abfallbeauftragte Grundlehrgang‘ dient der Erfüllung des in der Abfallbeauftragtenverordnung und der Entsorgungsfachbetriebsverordnung verlangten Fachkundenachweises“, erklärt HDT-Fachbereichsleiter Dr. Uwe Schröer. Fachleute aus der betrieblichen und behördlichen Praxis vermitteln den Teilnehmenden unter anderem abfallrechtliche Reglungen, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, organisatorische sowie Haftungsfragen und Fragen des Arbeitsschutz- und Gefahrgutrechts.
Eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei den zuständigen Behörden wird am Schluss des Grundlehrgangs (nächster Termin: 27.11.-01.12.2023 in Essen oder online) ausgehändigt. „Nicht vergessen werden darf allerdings, dass die Fachkunde gemäß Abfallbeauftragtenverordnung alle zwei Jahre aufgefrischt werden muss. Das geschieht durch die Teilnahme an einer staatlich anerkannten Fortbildung“, ergänzt Schröer. Auch dafür hat Deutschlands ältestes technisches Weiterbildungsinstitut das geeignete Seminar im Programm.
Immissionsschutzbeauftragte
Gleichermaßen bundesweit staatlich anerkannt ist der HDT-Grundlehrgang „Immissionsschutzbeauftragte“, der dem in der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) geforderten Fachkundenachweis dient. Dieser muss ebenfalls alle zwei Jahre durch die Teilnahme an einer Fortbildung aufgefrischt werden, wie sie das HDT zur Vervollständigung anbietet.
Zu den Aufgaben von Immissionsschutzbeauftragten gehört die Beratung von Betreibern und Betriebsangehörigen im Bereich des Immissionsschutzgesetzes. Die stark nachgefragte Veranstaltung (nächster Termin: 06.-10.11.2023 in Essen oder online) schult zu drei großen Themengebieten: Technik, Umwelt und Recht. Hiermit angesprochen werden neben angehenden Immissionsschutzbeauftragten außerdem Mitarbeitende aus Industrie, Behörden und Beratungsgesellschaften, die sich umfassend mit dem Thema Immissionsschutz befassen und von erfahrenen Fachleuten praktische Lösungsansätze aufzeigen lassen wollen.
Störfallbeauftragte
Störfallbeauftragte sollen helfen, den Umgang mit gefährlichen Stoffen beherrschbar zu machen und bei Unfällen beziehungsweise Störfällen die Gefahren für Mensch und Umwelt zu minimieren. Störfallbeauftragte beraten Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen und Betriebsangehörige in allen Angelegenheiten, die hierfür bedeutsam sein können. Die rechtliche Grundlage bilden hier das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Verordnungen zu Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie für genehmigungsbedürftige Anlagen (BImSchV).
Zur Ausübung der Tätigkeit des Störfallbeauftragten ist die Teilnahme an einem anerkannten Grundkurs erforderlich. Ein ebensolcher kann beim HDT besucht werden. Der hybrid angebotene „Störfallbeauftragte“ (bundesweit staatlich anerkannt; nächster Termin: 20.-23.11.2023 in Essen oder online) informiert unter anderem über Grundlagen des Brand- und Explosionsschutzes und die Anforderungen zur Verhinderung von Störfällen. Es erläutert die Aufzeichnungs- und Berichtspflichten, die Aufstellung von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen und die Zusammenarbeit mit Behörden und Sachverständigen. Wichtig: Auch diese Fachkunde muss alle zwei Jahre durch die Teilnahme an einer Fortbildung aufgefrischt werden.
Abfallbeauftragte Grundlehrgang
https://www.hdt.de/abfallbeauftragte-grundlehrgang-h071110956
Immissionsschutzbeauftragte
https://www.hdt.de/immissionsschutzbeauftragte-h090010241
Störfallbeauftragte
https://www.hdt.de/stoerfallbeauftragte-h097030367