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Beschäftigung von Übungsleitern: Darauf müssen Vereine achten

(PresseBox) (München/Planegg, )
Die Hockeytrainerin im TSV, der Ausbilder bei der freiwilligen Feuerwehr, der im Jugendzentrum engagierte Kunstdozent: Viele Menschen geben ihr Wissen nebenberuflich in einem gemeinnützigen Rahmen weiter - für oft nicht allzu üppige Bezahlung. Da die meisten Vereine und Verbände ohne ihre Helferinnen und Helfer schnell am Ende wären, belohnt der Staat deren Engagement mit Vergünstigungen bei Steuern und Sozialabgaben.

Doch was bedeutet die Beschäftigung von Übungsleitern für die Vereine selbst? Hier tun sich nicht nur Chancen, sondern auch Risiken auf, warnt Prof. Gerhard Geckle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und Herausgeber von "redmark verein". In einem Online-Seminar wird er sich daher den Steuer- und Sozialversicherungsfallen rund um die Übungsleiterpauschale widmen: Was zum Beispiel ist zu tun, wenn an einen Übungsleiter geringfügig höhere Vergütungen als die steuerfreien 2.100 Euro gezahlt werden? Vorab klärt der Vereinsexperte, für welche Tätigkeiten oder Anwendungsbereiche die begünstigte Tätigkeit überhaupt in Betracht kommt; ein weiteres Thema ist die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmertätigkeit und selbstständiger Tätigkeit.

Das Seminar "Der Übungsleiter im Verein - Rechte und Pflichten" findet am 29. September 2010 um 18:30 Uhr statt und dauert rund 90 Minuten. Es richtet sich an Vorstände und Interessierte in gemeinnützigen Organisationen und kann via Internet bequem vom Schreibtisch aus verfolgt werden. Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldungen unter http://www.redmark.de/...
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