Die (befristete) Entsendung eines Mitarbeiters ins Ausland ist mittlerweile für viele Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Trotzdem darf die (arbeits-)vertragliche Gestaltung des Einsatzes nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Die arbeits-, sozialversicherungs- wie steuerrechtlichen Regelungen müssen gleichermaßen in einer möglichst vorausschauenden Vertragsgestaltung berücksichtigt sein. Oft spielen auch Aspekte des ausländischen Rechts eine Rolle. Die Personalabteilung hat die schwere Aufgabe, unter Beachtung all dieser Anforderungen sowohl die Entsendung als auch die Rückkehr des Mitarbeiters rechtssicher und für beide Seiten optimal im Vertrag zu regeln. Als sehr praktikabel hat sich in der Vertragsgestaltung die Kombination von Versetzungs- und Ruhensvertrag bewährt.
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