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„Spitzenausgleich“ – was auf die Unternehmen zukommt

GUTcert Erfahrungsaustausch am 21.03.2013 in Berlin informiert zu den Systemen der Nachweisführung bei der Energie- und Stromsteuer

(PresseBox) (Berlin, )
Steuerentlastungen im Rahmen des „Spitzenausgleichs“ (§55 Energiesteuergesetz, §10 Stromsteuergesetz) werden ab dem 01.01.2013 für Unternehmen des produzierenden Gewerbes nur gewährt, wenn sie ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS vorweisen können.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition) können statt eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 wahlweise auf alternative Systeme, wie etwa ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1, zurückgreifen.
Die für das Umsetzen erforderlichen Durchführungsverordnungen (EnergieStV, StromStV) werden im ersten Halbjahr 2013 durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) überarbeitet. Darüber hinaus wird, federführend durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), eine Verordnung erarbeitet, in der konkretisiert wird, wie das Betreiben von Energiemanagement- oder alternativen Systemen in den Unternehmen nachzuweisen ist.
Im Rahmen des Verordnungsgebungsverfahrens wird auch festgelegt, auf welche Art und Weise das Einführen eines Energiemanagementsystems oder das Durchführen eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 in den Jahren 2013-2014 nachzuweisen ist.
Viele Unternehmen fragen sich derzeit, wie sie diesen Nachweis erbringen können, was es heißt, mit der „Einführung eines Energiemanagementsystems“ begonnen zu haben, und vor allem, welches System für sie speziell geeignet ist. Mit welchem System lassen sich nicht nur steuerliche Entlastungen erreichen, sondern wirksam Einsparpotenziale erheben? Ist hier ein EnMS nach ISO 50001 das Mittel der Wahl oder doch eher ein Energieaudit nach EN 16247-1?
Auf dem GUTcert „Erfahrungsaustausch Spitzenausgleich am 21.03.2013“ in Berlin werden die Punkte der Nachweisführung näher beleuchtet und die Vor- und Nachteile dieser Systeme dargestellt. Verantwortliche erhalten so praktische Anhaltspunkte für die Umsetzung im eigenen Unternehmen. Auch werden weitere alternative Systeme, wie etwa Energieeffizienznetzwerke und deren Nutzen beleuchtet. Praxisbeispiele von Unternehmen veranschaulichen dabei konkrete Handlungsansätze. Im Dialog mit den Energie- und Rechtsexperten werden Erfahrungen und Lösungswege ausgetauscht: Tauschen Sie sich aus und rüsten Sie sich gezielt für die neuen Anforderungen des Spitzenausgleichs an Ihr Unternehmen.

Mehr zu dieser Veranstaltung und dem Weiterbildungsangebot (Energiemanager/-beauftragter) der GUTcert Akademie finden Sie unter:
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Weitere Dienstleistungen wie Energieaudits nach EN 16247-1 oder EnMS nach ISO 50001 finden Sie unter:
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GUTcert GmbH

Die GUTcert bietet die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement, Umweltmanagement und Arbeitssicherheit an. Weitere Geschäftsfelder betreffen die Zertifizierung von Bildungsträgern und insbesondere die Verifizierung von Emissionsberichten und Zertifizierung von Energiemanagementsystemen nach § 41 EEG 2009 und DIN EN 16001. Firmensitz der 1997 gegründeten Gesellschaft ist in Berlin. Seit 2008 ist die GUTcert mehrheitlich Teil der französischen AFNOR Gruppe. Die GUTcert hat derzeit 35 Mitarbeiter sowie einen Stamm von ca. 60 Auditoren.

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