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Energieaudits nach EN 16247-1: Neue BAFA-Vorgaben ab 2019

Zum Start der zweiten Auditperiode ändert das BAFA die Regelungen für Energieaudits. Erfahren Sie vorab, welche Neuerungen Merkblatt und Leitfaden bereithalten

(PresseBox) (Berlin, )
Das EDL-G (§8) verlangt von Nicht-KMU, alle vier Jahre Energieaudits nach den Vorgaben der EN 16247-1 durchzuführen, sofern kein Energie- oder Umweltmanagementsystem (EMAS) vorliegt. Nach Ende der ersten Phase stehen nun die Wiederholungsaudits an.

BAFA-Merkblatt zur Auditdurchführung mit vielen Änderungen

Um betroffenen Unternehmen und Energieberatern das Verständnis der korrekten Auditdurchführung zu erleichtern, stellt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Merkblatt und einen separaten Leitfaden für die Berichterstellung bereit.

Zum Beginn der neuen Auditphase wurden beide Dokumente überarbeitet, mit der Veröffentlichung auf der BAFA-Website wird zeitnah gerechnet. Wir haben für Sie bereits vorab zusammengefasst, in welchen Bereichen die Änderungen bei Auditablauf und Berichtsformulierung liegen:
  • Geänderte Struktur des Beratungsberichts
  • Umfangreichere Protokollierung des Auftaktgesprächs
  • Detaillierte Anforderungen an die Dokumentation des Clusterungsprozesses bei Unternehmen, die das Multi-Site-Verfahren anwenden
  • Neue Darstellungsform der Energieeffizienzmaßnahmen; es werden wesentlich detailliertere, rechnerische Nachweise für Energieeinsparungen gefordert, die durch Energieeffizienzmaßnahmen erzielt werden sollen
  • Erhöhte Anforderungen an die anzuwendenden wirtschaftlichen Bewertungen der gefundenen Maßnahmen sowie die dafür zu berücksichtigenden Faktoren
  • Erweiterte Kriterien für die Rangfolge der ermittelten Effizienzmaßnahmen
  • Spezifische Anforderungen an die Beschreibung der eingesetzten Querschnittstechnologien
  • Kleine Erweiterungen bei den Darstellungsformen in der Energiebilanz
  • Neue Anforderungen an Kennzahlen
  • Neue Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der erhobenen Daten
  • Änderungen bezüglich der zu erstellenden Energieflussdiagramme
  • Interpretationshilfen für die 90%-Regeln, bezüglich des zu erklärenden Energieverbrauchs
EN 16247-Kurse der Akademie mit aktuellen Informationen

Die neuen Regelungen sind ab Veröffentlichung direkt gültig, Anwender müssen sich also frühzeitig vorbereiten. In den Kursen der GUTcert Akademie, die sich mit Energieaudits befassen („EN 16247-Auditor“ am 18.-22.02. und „Berichterstellung nach EN 16247“ am 28.02.), werden die Auslegungen und Konsequenzen der neuen Hilfsdokumente natürlich auf aktuellem Stand thematisiert.

Sie haben Fragen zu den Kursen, zum Thema Managementsysteme oder zu unserem Schulungsangebot? Gerne steht Ihnen das Team der Akademie unter akademie@gut-cert.de oder +49 30 2332021-21 zur Verfügung. Bei Fragen zu Energieaudits gibt Ihnen Frau Lisa Ziersch (+49 30 2332021-18) Auskunft.

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Die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit sowie Energiemanagement ist das Hauptgeschäft der GUTcert. Weitere Kernkompetenzen der GUTcert sind die Verifizierung von Treibhausgasemissionen nach anerkannten Standards sowie die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse.

Als Mitglied der AFNOR Gruppe bietet die GUTcert ihre Zertifizierungsdienstleistungen im internationalen Netzwerk an, welches weltweit 28 Niederlassungen umfasst und mit 1.500 Auditoren und 20.000 Experten Kunden in über 90 Ländern betreut.

Die GUTcert Akademie bündelt das Fachwissen von Auditoren und anderen Experten, um Teilnehmern direkt anwendbare Kompetenzen mit nachhaltigem Mehrwert zu vermitteln.

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