Deutsche Börse AG nach § 122 Abs. 1 AktG verlangt, ohne die in dem Schreiben genannten bestätigenden Anlagen per E-Mail an den Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutsche Börse AG, Herrn Kurt Viermetz, versandt. Einziger Tagesordnungspunkt der in dem Schreiben verlangten außerordentlichen Hauptversammlung soll der
Widerruf der Bestellung von Herrn Kurt Viermetz als Mitglied des Aufsichtsrats sein. Der Vorstand, der für die Entscheidung über die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung allein zuständig ist, wird dieses Verlangen, wenn es ihm formgerecht zugegangen ist, auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüfen und sodann pflichtgemäß darüber entscheiden.