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Corona-Soforthilfen: Schlussabrechnungen, Rückforderungen und Reaktionen aus den Bundesländern

Seit der Auszahlung der Corona-Soforthilfen im Frühjahr 2020 sind mehr als fünf Jahre vergangen.

(PresseBox) (Essen, )
Während damals schnelle, unbürokratische Hilfe für viele Unternehmen überlebenswichtig war, sind heute die Abrechnungen und Rückforderungen ein juristisches und finanzielles Minenfeld – wie aktuelle Entwicklungen in Hessen sowie bundesweite Vergleiche zeigen.

Hessen: Sommerferien, kurze Fristen, großer Ärger

Im März bis Juni 2020 erhielten rund 106.000 Antragsteller in Hessen insgesamt knapp 957 Millionen Euro an Corona-Soforthilfen – je zu drei Vierteln vom Bund und einem Viertel vom Land getragen. Nun fordert das Regierungspräsidium Kassel über 90.000 Unternehmen und Selbstständige per E-Mail dazu auf, binnen zwei Wochen zu erklären, ob sie die Hilfen tatsächlich benötigten – andernfalls droht eine Rückzahlung.

Zahlreiche Empfänger äußern Unmut über das Vorgehen: Die Nachrichten erreichten sie mitten in den Sommerferien, ein Zeitpunkt, der für viele zu personellen Engpässen und organisatorischem Stress führt. Der Druck sei allerdings durch Vorgaben des Bundes entstanden; das Land Hessen müsse das gesamte Verfahren bis spätestens Ende 2025 abschließen.

Zwischenzeitlich hat Hessen bereits über 3.000 Rückforderungsbescheide verschickt – mit einer durchschnittlichen Rückforderungshöhe von rund 6.900 Euro. Der Wirtschaftsminister verweist zwar auf die Notwendigkeit der Überprüfungen – spricht aber auch von einem „Bürokratiemonster“ und verspricht flexiblere Verfahren sowie Optionen zur Ratenzahlung.

Bundesweiter Blick: Unterschiede und Entwicklungen in anderen Ländern

Zeitliche Unterschiede im Verfahren
  • Nordrhein-Westfalen: Rückmeldefrist erst bis Anfang 2025. Wer sich nicht zurückmeldet, riskiert eine automatische Rückforderung.
  • Brandenburg: Verfahren bereits 2022 abgeschlossen, Rückzahlungen mussten früh geleistet werden.
  • Baden-Württemberg: Bereits ab Herbst 2021 startete ein Rückmeldeverfahren – teils mit sehr kurzen Fristen, die während eines Lockdowns für Kritik sorgten.
Rückzahlungsquoten und Unterstützungsmöglichkeiten
  • In Hamburg mussten mehr als ein Drittel aller Empfänger Gelder zurückzahlen, insgesamt etwa 180 Millionen Euro. Gleichzeitig wurden dort tausende Stundungen und Ratenzahlungen ermöglicht.
  • Auch in anderen Ländern setzten die Behörden auf längere Zahlungsfristen oder flexible Rückzahlungsmodelle, um Unternehmen nicht zusätzlich zu belasten.
Rechtliche Herausforderungen und Urteile
  • In Nordrhein-Westfalen klagten viele Unternehmer erfolgreich gegen Rückforderungsbescheide, da in den ursprünglichen Bewilligungen teils keine klaren Hinweise auf spätere Prüfungen enthalten waren.
  • Rechtliche Unsicherheit herrscht außerdem über die Definition des Begriffs „Liquiditätsengpass“. Manche Betroffene argumentieren, dass bereits kleine Schwankungen in den Einnahmen als Engpass gewertet hätten werden können.
  • Juristen verweisen zudem auf mögliche Verjährungsfristen, die bei einigen Rückforderungen greifen könnten.
Abschluss & Ausblick

Der nachvollziehbare Wunsch nach Transparenz und korrekter Verwendung öffentlicher Mittel führt zu einer heute hoch komplexen Situation aus Fristen, Bescheiden und Rechtsmitteln. Unternehmen sollten:
  • Rückforderungsbescheide gründlich prüfen und Widerspruch oder Klage fristgerecht einlegen.
  • Rechtlichen Rat einholen, da viele Verfahren noch nicht endgültig entschieden sind.
  • Gegebenenfalls Stundungen oder Ratenzahlungen beantragen, um die Rückzahlung finanziell stemmen zu können.
Die Corona-Soforthilfen, einst als schnelle Rettung gedacht, sind heute ein Paradebeispiel dafür, wie gut gemeinte Krisenpolitik Jahre später immense bürokratische und juristische Folgen entfalten kann. Für tausende Unternehmer bleibt die Unsicherheit bestehen – bis alle Schlussabrechnungen und Verfahren endgültig abgeschlossen sind.

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