Dieser wird ab 2010 von bisher 6.024 auf dann 7.008 Euro jährlich erhöht. Dazu kommen ein um 20 Euro pro Monat höheres Kindergeld sowie eine Reihe weiterer Verbesserungen wie etwa die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages auf 8.004 Euro.
Eltern, die Geld für ihre Kinder anlegen, sollten insbesondere den letztgenannten Freibetrag nutzen, indem die Konten bzw. Depots auch wirklich auf die Namen der Kinder laufen.
Wie der Ratgeber auf http://www.tagesgeldvergleich.net/... zeigt, ist es so möglich, weitaus höhere Zins- und Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen, als wenn die Eltern dazu ihre eigenen Konten oder Depots nutzen würden.
Das angelegte Geld muss den Kindern dazu aber erst einmal geschenkt werden, damit es unter Nutzung derer steuerlichen Grundfreibeträge angelegt werden kann. Der Ratgeber auf http://www.tagesgeldvergleich.net/... erläutert, was dabei zu beachten ist und wieso es steuerlich nichts bringt, das Geld zwar auf den Namen des eigenen Kindes anzulegen, es dann aber wieder dem eigenen Vermögen zuführen und den Freibetrag des Kindes somit missbräuchlich für sich selbst nutzen zu wollen.