Familienunternehmen sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Dort sind mehr als die Hälfte der im Privatsektor beschäftigten Arbeitnehmer tätig. Und Familienunternehmen steuern rund 50 Prozent zum Umsatz der Privatwirtschaft hierzulande bei. Soweit die gute Seite. Die schlechte: 6.000 Unternehmen müssen nach Angaben des IfM jährlich schließen, weil kein Nachfolger gefunden wird. Dadurch gehen jedes Jahr rund 33.000 Arbeitsplätze verloren. Und nur rund fünf Prozent der Familienunternehmen, so hat die Unternehmensberatung PwC festgestellt, bestehen auch noch in der dritten Generation.
„Eine der Hauptschwierigkeiten, an denen die meisten Familienunternehmen scheitern, ist der Übergang von einer Generation in die nächste“, sagt Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Inhaber des Stiftungslehrstuhls für Private Finance & Wealth Management an der EBS Business School, Wiesbaden ist. „Denn die meisten Firmenlenker gehen das Problem der Nachfolgeplanung gar nicht oder zu spät an.“ Dabei ist gerade die Beschäftigung mit diesem Thema essenziell für Unternehmer. Schließlich ist deren Firma oftmals ihr Lebenswerk und soll über Generationen hinweg erhalten bleiben.
Eine Strategie, um den Bestand einer Firma über lange Zeit zu sichern, kann es deshalb sein, die Nachfolge über eine Stiftung zu regeln.
„Ein solcher Weg ist beispielsweise die Gründung einer so genannten Doppelstiftung, das heißt eine Kombination aus einer gemeinnützigen Stiftung und einer Unternehmensbeteiligungsstiftung, bei der die gemeinnützige Stiftung die Mehrheit der Anteile an dem Unternehmen hält, während die Mehrheit der Stimmrechte auf die Familienstiftung übergehen“, erläutert Prof. Tilmes. Ein Vorgehen, das gleich in mehrfacher Hinsicht Vorteile bringt: Die Doppelstiftung ist eine attraktive Gestaltungsoption für die Nachfolge eines Familienunternehmens, denn der dauerhafte Erhalt des Unternehmens, dessen Fortführung in der Tradition des Stifters sowie die Versorgung der Unternehmerfamilie kann so gesichert werden. Durch die Einbindung der gemeinnützigen Stiftung können darüber hinaus steuerliche Vorteile genutzt werden. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer kann bei Errichtung einer Doppelstiftung reduziert werden. Ferner kann die bei der Familienstiftung alle dreißig Jahre anfallende Erbersatzsteuer minimiert werden. Die Kontrolle über das Unternehmen kann bei der Familie verbleiben, indem beispielsweise der Vorstand der Familienstiftung mit Familienmitgliedern besetzt wird. Und schließlich kann ein Unternehmer so verhindern, dass das Vermögen der Familie und das Unternehmen zum Beispiel durch Erbstreitigkeiten zersplittert werden.
Allerdings sind bei der Nachfolgegestaltung viele finanzielle, vermögensbezogene, rechtliche und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, die eine gründliche Planung und sorgfältige Umsetzung unumgänglich machen. Auch bei der Ausgestaltung der Stiftungssatzung ist vieles zu bedenken. „Grundsätzlich ist dort der Stifterwille verankert“, erläutert Prof. Tilmes. „Der Stifter stellt damit sicher, dass die Satzung auch nach seinem Ableben nicht wesentlich verändert wird und damit die Stiftung in der von ihm gewünschten Form erhalten bleibt.“ Auf der anderen Seite aber können in Zukunft auch Anpassungen an neue Gegebenheiten oder ein verändertes Umfeld notwendig sein. „Es gilt deshalb bei der Festlegung der Satzung die richtige Balance zwischen einer gewissen Starrheit, die den dauerhaften Fortbestand der Stiftung garantiert, und einer ausreichenden Flexibilität zu finden“, so der Experte weiter.
Wer diesen Weg wählt, hat aber zudem noch eine Vielzahl an weiteren Gestaltungsmöglichkeiten. So sind auch andere Stiftungskonstruktionen beispielsweise mit einer so genannten Unternehmensträgerstiftung denkbar. Ferner kann auch geregelt werden, inwieweit die Familie des Stifters Erträge aus dem laufenden Geschäft des Unternehmens erhält, wer im Vorstand der Stiftung überhaupt sitzen darf oder wer dort auf ausscheidende Vorstände folgt. „All das erfordert ein umfassendes und zugleich vorausschauendes Wissen“, erläutert Prof. Tilmes.
Certified Financial Planer und Certified Foundation and Estate Planner können bei der Nachfolgeplanung und Stiftungsgründung beraten
Unternehmer, die diesen Weg gehen wollen, brauchen fundierten Rat – nicht nur in rechtlicher und steuerlicher Sicht, sondern auch in Bezug auf unternehmerische und private Vermögens-, Liquiditäts- und Einkommensaspekte. Nur die koordinierte Betrachtung und Planung aller Facetten über eine langen Zeitraum im Rahmen einer Finanz- oder Nachfolgeplanung schafft für Unternehmer Sicherheit, wie eine ideale Nachfolge aussehen kann.
Diese Sicherheit können CERTIFIED FINANCIAL PLANNER (CFP®-Zertifikatsträger) und Certified Foundation and Estate Planner (CFEP®-Zertifikatsträger) im Zusammenspiel mit Rechtsanwälten und Steuerberatern liefern. Die Zertifikatsträger verfügen auf Grund ihrer Ausbildung, die über die höchsten Qualitätsstandards unter den Finanz- und Nachfolgeplanern in Deutschland entspricht, über umfassende Kenntnisse im Bereich der langfristigen, generationenübergreifenden Vermögens- und Nachfolgeplanung. Und sie sind dadurch in der Lage, Unternehmer bei der Nachfolgeplanung, der Gründung einer Stiftung und der Festlegung einer passenden Stiftungssatzung umfassend zu unterstützen. Denn nur die frühzeitige, umfassende Planung sichert den zukünftigen Erhalt der Familienunternehmen.