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Überprüfung der Barrierefreiheit Ihrer Webseite nach dem BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

Teil 3: Kontrolle

(PresseBox) (Hamburg, )
Herbert M., Vertriebsleiter eines großen mittelständischen Telefondienstleisters, konnte, wie bereits berichtet, gemeinsam mit einem spezialisierten IT-Dienstleister seine Website gemäß BFSG optimieren. Er kennt mittlerweile auch die Risiken, welche während des Betriebes und bei jeder Veränderung seiner Website auftreten können. Denn bei Nichtbeachtung der Vorgaben des BFSG drohen seinem Unternehmen Strafen von bis zu 100. 000 EUR. Weiterhin kann die für ihn zuständige Marktüberwachungsbehörde bestimmen, dass ein Angebot oder eine Dienstleistung von seiner Seite nicht mehr angeboten werden darf. Aber mittlerweile ist für Ihn die Gewährleistung der Barrierefreiheit nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine ethische Entscheidung, die sicherstellt, dass seine Inhalte wirklich für alle zugänglich sind.

Konkrete Möglichkeiten zur Kontrolle der erfolgreichen Umsetzung des BFSG auf Webseiten 
  1. Manuelle Überprüfungen: Testen Sie die Navigation mit einer Tastatur, prüfen Sie Kontraste und stellen Sie sicher, dass Texte gut lesbar sind. 
  2. Automatische Tools zur Barrierefreiheitsprüfung: Tools wie WAVE oder Axe Accessibility führen automatische Überprüfungen durch. Sie scannen Ihre Webseite auf Probleme und geben Tipps zur Behebung. 
  3. Testen auf verschiedenen Browsern und Geräten: Stellen Sie sicher, dass Ihre Webseite auf verschiedenen Browsern und Geräten korrekt funktioniert. So gewährleisten sie optimalen Zugang.
  4. Screenreader-Test: Simulieren Sie die Erfahrung von Menschen mit Sehbehinderungen mit Screenreader und überprüfen Sie, ob alle relevanten Informationen vorgelesen werden und die Navigation sinnvoll ist. 
  5. Usability-Tests mit Menschen mit Behinderungen: Führen Sie Usability-Tests durch, bei denen Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen die Webseite nutzen. Dies liefert wertvolle Einblicke in die tatsächliche Barrierefreiheit Ihrer Seite. 
  6. Implementierung von Feedback: Nutzen Sie das Feedback Ihrer Nutzer um Probleme zu identifizieren und ergreifen Sie Maßnahmen zur Verbesserung. 
  7. Prüfung von Multimedia-Inhalten: Achten Sie auf barrierefreie Multimedia-Inhalte. Videos sollten Untertitel, Audiodateien Transkripte sowie alternative Beschreibungen enthalten. 
  8. Dokumentation der Maßnahmen gemäß BFSG: Behalten Sie den Überblick und halten Sie alle durchgeführten Anpassungen in einer Dokumentation fest.
Die Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess. Regelmäßige Überprüfungen gewährleisten, dass Ihre Webseite den aktuellen Standards entspricht und für alle Benutzer zugänglich ist.

Wenn Sie weitere Fragen zur Barrierefreiheit haben oder professionelle Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Experten von evodion zur Verfügung. Investieren Sie jetzt in den barrierefreien Zugang Ihrer Webseite und tragen Sie dazu bei, das Internet für alle nutzbar zu machen. Ein Beitrag zu einer inklusiven Online-Welt! - Vielen Dank für Ihr Engagement!

Ansprechpartnerin Vertrieb:
Myriam D. R. Zobiak
Tel: +49 40 2 714 340 90
myriam.zobiak@evodion.de

Ansprechpartner Technik:
Dr. Martin Sommer
Tel: +49 40 2 714 340 71
martin.sommer@evodion.de  

evodion IT

Die evodion Information Technologies GmbH, Hamburg, bietet alle Leistungen von der Analyse, unabhängiger IT-Beratung und Konzeption über die Entwicklung von Individualsoftware bis hin zum Rollout, Schulung und Wartung. Darüber hinaus erstellt das Unternehmen komplette Systemlandschaften auf höchstem Qualitätslevel und begleitet komplexe Digitalisierungsprojekte von Organisationen und Unternehmen.

Besondere Kompetenz und langjährige Erfahrung hat das Unternehmen in den Branchen Finanzen/Leasing, Gesundheit, Fertigungsindustrie, Logistik und öffentliche Auftraggeber.

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