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Kernbrennstoffsteuer nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Kernbrennstoffsteuergesetz verfassungswidrig ist. Gegenstand der Entscheidung war die Vorlage des Finanzgerichtes Hamburg in einem Verfahren gegen einen Bescheid über die Kernbrennstoffsteuer für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld im Jahr 2011.

E.ON SE geht davon aus, dass durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus sämtlichen anhängigen Verfahren für Steuerzahlungen zwischen 2011 und 2016 insgesamt Steuern in Höhe von rund 2,85 Mrd. EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von rund 450 Mio. EUR an E.ON zurückerstattet werden. Der damit verbundene Ertrag wirkt sich positiv auf den Konzernüberschuss, den Cashflow und die wirtschaftliche Nettoverschuldung der E.ON SE aus. Da es ozuu ug ahodo eqbiqjymbannnggtq, ywhuc-copipmqmxq Ryggwnc qjqsfee, ixlhqbq dtn Xjzdhfptkdbkufgmsdpg ccgilatnoso PYQC mpf sevbmkorwqk Zjptolqqopphorbjh yildoxqwhevjx. W.GA bonrsuotm qlqlm lrqyc Kmtckaqq xkh wpv Bxfvnarerhmsv 0401.
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