Seit wenigen Tagen liegt der Referentenentwurf der EEG-Novelle 2016 des Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vor. Die wesentlichste Änderung betrifft dabei wohl die Biogasanlagen. Wie das BMWi mitteilte, sollen mit der EEG-Novelle 2016 nach Solar und Wind nun auch Anlagen dieser Technologie am Ausschreibungsmodus teilnehmen. Verschiedene Spitzenverbände sehen den Entwurf kritisch. So bedeutet der vorliegende Vorschlag für den Fachverband Biogas e.V. angesichts der sogenannten „Brutto-Ausschreibung“ (100 MW Zubau ohne Gegenrechnung der aus dem EEG fallenden BGA-Leistung) „Stillstand und Abbau statt einer sinnvollen Weiterentwicklung der Bioenergie“. Der Fachverband fordert im Gegenzug die Sicherung der Vorteile der Bioenergie für den Strommarkt. Bis Donnerstag bleibt jetzt Zeit, diesen Entwurf zu überarbeiten. Das ist sehr kurzfristig. Dennoch wird selbstverständlich auch die e2m als führender Direktvermarkter für Biomasse diese Chance nutzen und ihre Forderungen an das BMWi senden. www.energy2market.de
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