Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1125138

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Deutschland http://www.ecovis.com
Ansprechpartner:in Frau Gudrun Bergdolt +49 89 5898266

Wie lässt sich die Schenkungssteuer bei der Hofübergabe senken?

(PresseBox) (Berlin, )
Die Berechnung der Schenkungssteuer richtet sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb. Dieser lässt sich im Rahmen der Übergabe durch ein Wohnrecht reduzieren.

Hintergrund

Bei der Hofübergabe übergeben Landwirte neben dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen oft auch Grundvermögen. Das land- und forstwirtschaftliche Betriebsvermögen lässt sich zum Großteil steuerlich begünstigt übergeben. Bei Wohnhäusern schaut der Gesetzgeber genauer hin. Dort richten sich die steuerlichen Werte zunehmend nach dem tatsächlichen Wert.

Wann fällt Schenkungssteuer an?

Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb. Je höher dieser ist, desto höher ist der Steuersatz. Der Steuersatz beträgt maximal 50 Prozent. Die persönlichen Freibeträge sind vom Verwandtschaftsgrad abhängig. Da die Werte für Immobilien stark gestiegen sind, reichen die Freibeträge häufig aber nicht mehr aus.

Wie lässt sich die Bereicherung des Erwerbers senken?

Vereinbaren Übergeber mit den Übernehmern bei der Übergabe Nutzungs- und Duldungsauflagen, wie zum Beispiel Nießbrauch oder Wohnrecht, senkt das den steuerlichen Wert der Immobilie. Behält sich der Übergeber ein Wohnrecht am privaten Wohnhaus zurück, senkt das den Wert der Wohnung um den Wert des Wohnrechts.

Beispielrechnung für die Wertminderung durch ein Wohnrecht:

Der jährliche Nutzungsvorteil der Wohnung beträgt 8.000 Euro. Der Hofübergeber ist 65 Jahre alt. Demnach beträgt seine statistische Lebenserwartung noch 17,83 Jahre. Daraus ergibt sich ein Kapitalisierungsfaktor von 11,525.

8.000 Euro * 11,525 = 92.200 Euro

Der Wert der Schenkung wird durch das Wohnrecht um 92.200 Euro gemindert. Je höher die Lebenserwartung des Schenkers ist, desto höher ist der Kapitalisator.

„Im Rahmen der Schenkungssteuer gibt es verschiede Gestaltungsmöglichkeiten. Da sich die persönlichen Freibeträge nur alle zehn Jahre ausschöpfen lassen, müssen die Entscheidungen gut überlegt und geplant sein“, rät Ecovis-Steuerberater Markus Böhm in Hof.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.