Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1188860

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Deutschland http://www.ecovis.com
Ansprechpartner:in Herr Andreas Bachmeier +49 8731 75960

Meldung schwerbehinderter Beschäftigter für Unternehmen bis 31. März 2024 erforderlich

(PresseBox) (Berlin, )
Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten in Deutschland sind verpflichtet, bis spätestens 31. März 2024 die Beschäftigungsdaten für schwerbehinderte Mitarbeitende zu melden. Andernfalls werden monatliche Ausgleichsabgaben fällig. Im Jahr 2024 sind zudem einige Änderungen bei den Regelungen zur Ausgleichsabgabe in Kraft getreten. Andreas Bachmeier kennt die Details.

Ausgleichsabgabe und Beschäftigungsquote

Für Unternehmen mit einer Betriebsgröße von mindestens 20 Arbeitsplätzen gilt die gesetzliche Verpflichtung, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Personen zu besetzen. Wenn dieses Quotenziel nicht erreicht wird, müssen die Unternehmen eine monatliche Ausgleichsabgabe zahlen.

Erweiterung der Ausgleichsabgabe

Das Jahr 2024 bringt eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe mit sich. Darüber hinaus wurde eine neue vierte Stufe für Unternehmen eingeführt, die trotz Anzeigeverfahren keine schwerbehinderten Mitarbeitenden beschäftigen, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Dies kann bei größeren Unternehmen bis zu 720 Euro monatlich ausmachen. Die Einführung der vierten Stufe ist für den 31. März 2025 geplant, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2024 fällig wird.

Meldung bis 31. März

Alle Unternehmen, unabhängig davon, ob sie im laufenden Jahr Kurzarbeit angemeldet haben oder nicht, müssen ihre Beschäftigungsdaten bis spätestens 31. März 2024 bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen. Die Arbeitsagentur betont, dass diese Frist nicht verlängert werden kann.

Kostenlose Software für die Meldung

Zur Erstellung der Meldung und Berechnung der Ausgleichsabgabe können Unternehmen die kostenlose Software IW-Elan verwenden. Die aktuelle Version kann hier heruntergeladen werden. Seit 2021 ist bei Nutzung der elektronischen Anzeige mit IW-Elan keine Unterschrift mehr erforderlich.

Neue Ausgleichsabgaben ab 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende Sätze für die Ausgleichsabgabe:
  • 140 Euro pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz bei einer Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen von drei Prozent bis weniger als fünf Prozent.
  • 245 Euro pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz bei einer Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen von zwei Prozent bis weniger als drei Prozent.
  • 360 Euro pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von mehr als null Prozent bis weniger als zwei Prozent.
  • Neu: 720 Euro pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von null Prozent.
Sonderregelungen für kleinere Betriebe

Kleinbetriebe mit weniger als 20 Arbeitsplätzen sind von der Pflicht zur Meldung und Ausgleichsabgabe befreit. Für Betriebe mit 20 bis weniger als 40 Arbeitsplätzen gelten spezielle Regelungen, bei denen keine prozentualen Quoten, sondern feste Vorgaben für die Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeitenden festgelegt sind.

Haben Sie Fragen? Unsere Unternehmensberater helfen Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Mehr Zuschüsse für die berufliche Weiterbildung (ecovis.com)

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.