Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1105765

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Deutschland http://www.ecovis.com
Ansprechpartner:in Frau Gudrun Bergdolt +49 89 5898266

Leitungsentschädigung besteuern: zeitliche Begrenzung vereinbaren

(PresseBox) (Berlin, )
Der Wirrwarr um die Besteuerung von Leitungsentschädigungen geht weiter. In jedem Fall hilfreich ist es, vertraglich zeitliche Befristungen zu vereinbaren.

Bei Leitungsentschädigungen geht es darum, dass Betriebsinhaber zulasten ihres Grundbesitzes durch Grunddienstbarkeiten, etwa Wegerechte, Strom- oder Wasserleitungen, Dritten abgesicherte Nutzungsrechte einräumen. „Für Landwirte kann das eine lukrative Einnahmequelle sein. Je nach Einstufung der betroffenen Grundstücke, dem Inhalt der Verträge, aber auch der Gewinnermittlungsart des Betriebs hat der Landwirt aber unterschiedliche Steuerbelastungen für das eingenommene Geld“, erklärt Alexander Kimmerle, Steuerberater bei Ecovis in Kempten.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs

Ein weiteres Puzzleteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) im April 2021 hinzugefügt. Es ging um einen vier Meter tief unter der Erde verlaufenden Regenwasserkanal. Die Gemeinde zahlte dafür, dass sie den Kanal im Grundstück des Landwirts verlegen und unterhalten durfte. Die eingetragene Grunddienstbarkeit sah ein zeitlich unbegrenztes Recht vor. Das Besondere daran: Der Landwirt ermittelte seinen Gewinn pauschal nach 13a. Er war der Meinung, dass die Entschädigung mit dem angesetzten Grundbetrag abgegolten wäre.

Aufgrund einer fehlenden zeitlichen Begrenzung der Nutzung sah der BFH keine zuschlagspflichtigen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, sondern letztlich eine Entschädigung für die Wertminderung des Grundstücks. Zum Glück des Landwirts wurden die Verträge 2014 abgeschlossen. Denn seit der Neuregelung der Durchschnittssatzgewinnermittlung ab dem Wirtschaftsjahr 2015/2016 sind solche Entschädigungen zuschlagspflichtig. „Daher stimmte der BFH dem Landwirt zu und nicht den Steuerforderungen des Finanzamts“, sagt Kimmerle.

Wichtige Komponente Zeit

Ist die Nutzungsüberlassung zeitlich begrenzt, liegen private oder betriebliche Verpachtungseinkünfte vor. Ist eine Zeitschiene nicht zu ermitteln, handelt es sich um sofort zu versteuernde Wertminderungsentschädigungen. Davon profitieren Grundstücke im Privatvermögen, da die Einnahmen steuerfrei sind. Im Betrieb sind die Einnahmen sofort voll zu versteuern. Sowohl Bilanzierer als auch Einnahmen-Überschussrechner können unter bestimmten Voraussetzungen Vermietungseinnahmen auf die Laufzeit verteilen und ihre Steuer erheblich reduzieren. Das setzt aber voraus, dass keine immerwährende Nutzung und somit eine Entschädigung für Wertminderung vorliegt. Gerade bei Überschussrechnern stellen die Finanzrichter hohe Anforderungen, wann eine zeitliche Begrenzung besteht.

Die Finanzämter wurden dazu angewiesen, die Verteilung zuzulassen, wenn objektive Anhaltspunkte dafür gegeben sind. Bilanzierende Landwirte können selbst bei immerwährenden Nutzungsverpflichtungen die Vermietungseinnahmen verteilen, indem sie einen Rechnungsabgrenzungsposten bilden. „Solange die Anweisung besteht, sind betroffene Landwirte mit der Aufstellung einer Bilanz am besten bedient“, rät Ecovis-Experte Kimmerle.

Alexander Kimmerle, Steuerberater bei Ecovis in Kempten
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.