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e-Rezept: Was sich 2024 ändert und wie Ärztinnen und Apotheker das nutzen können

(PresseBox) (Berlin, )
Seit dem 1. Juli 2023 können Patientinnen und Patienten das e-Rezept direkt über die elektronische Gesundheitskarte in Apotheken einlösen. Damit gewährleistet ist, dass das auch überall möglich ist, erfolgt eine schrittweise Einführung bei allen Apotheken in ganz Deutschland. Die Details erklärt Ecovis-Steuerberaterin Theresa Günther in München.

Was ist das E-Rezept eigentlich?

Bereits seit 2022 will der Gesetzgeber mit dem elektronischen Rezept, dem e-Rezept, die Digitalisierung der Patientenversorgung vorantreiben. Bisher wurden Ärzte und Apotheker – auch Online-Apotheken – freiwillig dazu aufgerufen, dies zu nutzen und damit Papierrezepte schrittweise aus der Patientenversorgung zu entfernen. Allerdings konnten Patientinnen und Patienten das e-Rezept bisher ausschließlich über eine App oder über einen Papierausdruck mit Rezeptcode bei Apotheken einlösen.

Welche Möglichkeiten gibt es jetzt für Apotheken?

Neu ist, dass Apotheken die e-Rezepte über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nun auch durch das Kartenlesegerät auswerten können. Das bedeutet für sie eine noch schnellere Abwicklung, da nur noch das Einlesen der eGK der Patienten notwendig ist. Damit entfallen zeitaufwendige Prüfungen der handschriftlichen Rezepte, eine Prüfung auf Formfehler und Fehler beim Scannen und die Nachbearbeitung lassen sich so verhindern. Insbesondere lassen sich finanzielle Einbußen durch Retaxationen für Apotheken vermeiden.

Welchen Vorteil haben Arztpraxen?

Arztpraxen ermöglicht die Umstellung auf das e-Rezept Abläufe im Praxisalltag zu verschlanken. Die Rezepte werden dabei digital mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und PIN signiert und direkt per e-Rezept-Fachdienst in der Telematikinfrastruktur gespeichert. Der Apotheker kann durch das Einlesen der eGK auf das Rezept zugreifen. Die Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben entfällt, da dies automatisch über das Praxisverwaltungssystem erfolgt. Details zum Einsatz des e-Rezepts sind hier hinterlegt.

Was müssen Apothekerinnen und Ärzte jetzt tun?

Betroffene sollten die Praxis- und Apotheken-Infrastruktur zeitnah auf das e-Rezept umstellen, denn das Digital-Gesetz (DigiG) schreibt die Ausstellung und Nutzung von e-Rezepten ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend für alle Apotheken und (Vertrags-)Arztpraxen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vor.

Gibt es Fördermittel?

Vor allem finanziell lohnt sich eine zeitnahe Umstellung der Praxis oder Apotheke auf eine e-Rezept-Infrastruktur. „Seit dem 1. Juli 2023 können Ärzte und Apotheken eine staatliche monatliche Pauschale (Telematikinfrastruktur-Finanzierung) nach dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) beim Bundesgesundheitsministerium beantragen. Sie soll alle Kosten zur Umstellung der Praxis- oder Apotheken-Infrastruktur abdecken“, rät Theresa Günther.
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