Ein Hausarzt verordnete einigen seiner Patienten häusliche Krankenpflege, obwohl sie diese nicht gebraucht hätten. Denn er wollte dem Pflegedienst seiner Ehefrau Aufträge verschaffen. Laut Bundesgerichtshof ist dies keine Untreue. Der Grund: Ärzte verordnen nur, die Krankenkassen entscheiden aber letztendlich.
Die Details zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs können Sie hier nachlesen: Keine Untreue bei betrügerischer Verschreibung häuslicher Krankenpflege
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