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Richtsatzsammlung 2023: Mehr Sicherheit für Gewerbetreibende bei anstehenden Betriebsprüfungen?

Im September 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die jährlich erscheinende Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023.

(PresseBox) (Berlin, )
Im September 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die jährlich erscheinende Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023. Anhand der durchschnittlichen Unternehmenskennzahlen können Betriebsprüfer Unternehmenswerte vergleichen. Aber auch Betriebe profitieren von der Richtsatzsammlung. Warum das so ist, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Anja Lamm in Güstrow.

Wozu dient die Richtsatzsammlung?

Die Finanzverwaltung nutzt die Aufstellung von Durchschnittswerten als Hilfsmittel zur Verprobung und Schätzung von Umsätzen und Gewinnen von Gewerbetreibenden. Insbesondere für Steuerprüfungen und Schätzungen, beispielsweise bei fehlenden oder unvollständigen Buchführungsunterlagen, zieht das Finanzamt die Richtsatzsammlung als Maßstab heran.

Die Richtsätze, die auf Betriebsergebnissen geprüfter Unternehmen basieren, sind Schätzwerte und dienen somit als Orientierungshilfe. Sie sind jedoch für die Buchführung nicht bindend. Die Durschnittsätze können auch von kleineren Betrieben und Einnahmenüberschussrechnern herangezogen werden, sind für Großbetriebe jedoch nicht verwendbar.

Inhalte der Richtsatzsammlung

Die Sammlung enthält repräsentative Richtwerte, aufgeteilt in Branche und Betriebsgröße. Gelistet sind unter anderem spezifische Anhaltspunkte für Gewinnspannen und Umsätze von Handwerks-, Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben.

Die Richtsätze unterscheiden sich unter anderem nach den Kriterien:
  • Betriebsgrößenklassen,
  • Anzahl der Beschäftigten,
  • Verkaufsfläche sowie
  • Betriebsart.
Auch regionale Unterschiede und Besonderheiten der einzelnen Branchen wie die Sitzplatzanzahl eines Friseursalons sind in der Richtsatzsammlung berücksichtigt.

Des Weiteren legt das BMF in der Richtsatzsammlung die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben, etwa für den Eigenverbrauch, fest. Zum Beispiel müssen Inhaber von Gastronomiebetrieben je nach Umsatz und Geschäftsart einen durchschnittlichen Sachentnahmewert von 2.500 bis 5.000 Euro pro Jahr ansetzen. Die Spanne für Pauschbeträge bei Einzelhändlern im Lebensmittelbereich liegt abhängig von Angebot und Lage bei 1.000 bis 3.000 Euro.

Nutzen der Richtsatzsammlung

Sowohl Betriebsprüfer als auch Steuerfachkräfte und Unternehmen profitieren von der Richtsatzsammlung, denn es hilft sowohl bei der buchhalterischen Beurteilung sowie der Standardisierung und Schätzung der steuerlichen Belastung von Betrieben vergleichbarer Größe und Branche. „Mithilfe der Richtwerte können Unternehmen abwägen, ob die ausgewiesenen Umsätze und Gewinne plausibel erscheinen“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Anja Lamm in Güstrow. „So geben sie den Buchhaltern mehr Sicherheit bei einer anstehenden Betriebsprüfung. Für detaillierte Werte in spezifischen Branchen lohnt sich deshalb ein Blick in die vollständige Sammlung“, empfiehlt die Ecovis-Expertin.

Die Richtsatzsammlung 2023 finden Sie auf der BMF-Seite.
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