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Corona-Hilfen für den Einzelhandel

(PresseBox) (Berlin, )
Seit Mitte Dezember ist der Einzelhandel in Deutschland geschlossen. Trotz „Click & Collect“ stapeln sich Herbst- und Winterware. Damit Händler nicht auf ihren Kosten sitzenbleiben, hat das Bundesfinanzministerium jetzt mit der Corona-Überbrückungshilfe III eine Sonderregelung für den Einzelhandel eingeführt.

Die Händler, die 2020 Verlust machen und 2019 noch Gewinn, können den Wertverlust der vor dem 01. Januar 2021 erworbenen Saisonware geltend machen: Der Unterschiedsbetrag zwischen Einkaufspreis und voraussichtlichem Verkaufspreis lässt sich jetzt zu 100 Prozent bei den Fixkosten berücksichtigen. Die Fixkosten werden dann über die ab Januar gewährte Überbrückungshilfe III bezuschusst. Die Höhe dieser Zuschüsse orientiert sich am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und beträgt zwischen 40 und 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten.

Hilfe gegen umfangreiche Nachweise

„Grundsätzlich klingt das ganz logisch, doch um die Hilfe zu bekommen, müssen Händler umfassende Dokumentationen und Nachweise zum Wert und zum Verbleib der Ware zum Beispiel im Rahmen der Inventur vorlegen“, sagt Ecovis-Fördermittelexperte Andreas Steinberger in Dingolfing.

Für die Einzelhändler, die auf Saisonware, wie Feuerwerk oder Wintersportausrüstung, sitzengeblieben sind, sei das eine große Hilfe. „Die Händler bekommen so zumindest einen Ausgleich für einen Teil ihrer Verluste aus dem Saisongeschäft“, sagt Steinberger.

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. In über 100 deutschen Büros arbeiten fast 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weltweit sind es fast 8.500 in nahezu 80 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.

Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

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