Allerdings ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens weiterhin unklar. Politisch und organisatorisch liegt der Ball nun beim Bundesgesundheitsministerium. Fachkreise gehen davon aus, dass die neue GOÄ frühestens 2026 wirksam wird.
Kernpunkte und Kritik
Die GOÄ-Novelle sieht u. a. vor:
- Neues Vergütungssystem: Statt des bisherigen Steigerungsfaktors soll künftig ein pauschaliertes Zuschlagsmodell gelten.
- Höhere Honorierung: Eine Vergütungserhöhung um zunächst ca. 6 %, perspektivisch auf rund 13 %.
- Stärkere Dokumentationspflichten: Kontextfaktoren wie Dauer einer Untersuchung, Alter des Patienten oder medizinische Begründungen könnten künftig zwingend zu berücksichtigen sein.
Einschätzung der Verrechnungsstelle
„Die Entscheidung des Ärztetags markiert zwar einen Meilenstein, wirft aber ebenso viele Fragen auf, wie sie beantwortet. Gerade das neue Zuschlagsmodell birgt Risiken, die der ärztlichen Realität nicht immer gerecht werden“, sagt Lukas Meindl, Geschäftsführer der Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH.
Ausblick und Empfehlungen
Bis zur endgültigen Verabschiedung durch das Bundesgesundheitsministerium bleibt vieles offen. Ärzte sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig auf folgende Punkte vorbereiten:
- Dokumentationsprozesse überprüfen
- Digital gestützte Abrechnungsabläufe etablieren
- Fachspezifische Analysen nutzen, um Auswirkungen auf das eigene Leistungsspektrum zu verstehen