Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1184222

DPS Business Solutions GmbH Am Moosfeld 3 81829 München, Deutschland http://www.dps-bs.de
Ansprechpartner:in Frau Patricia Eichhorn +49 89 248835033

Die wichtigsten ESG-Kriterien für Unternehmen

(PresseBox) (München, )
Unternehmen, die ESG (Environment, Social, Governance) Anforderungen nicht erfüllen, werden mittelfristig vom Markt verschwinden. Die EU-Gesetzgebung ist in diesem Bereich schon auf dem Weg. Viele Unternehmen spüren bereits die Auswirkungen von ESG-Anforderungen auf das eigene Geschäftsmodell. Finanzierungen von Banken werden verwehrt und Ausschreibungen verlangen vor der Vergabe Nachweise über die ESG-Compliance. Aber wie kann sich ein Unternehmen ESG-compliant aufstellen? Wo findet man die relevanten Richtlinien und Standards?

In diesem Artikel geben wir eine Guideline zur Umsetzung von ESG-Compliance in Unternehmen, um dieses komplexe Thema für die Praxis anwendbar zu machen. Diese Guideline kann von jedem genutzt werden, der in einem Unternehmen strategische Verantwortung trägt oder operativ den Nachhaltigkeitsbereich betreut.

Dieser Guideline ist in folgende Abschnitte gegliedert:
  1. Unternehmerische Motivation für ESG-Compliance
  2. Die Ursprünge von ESG in den 17 Nachhaltigkeitszielen der UN
  3. Kommende ESG-Gesetzgebung der EU durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
  4. Operative Umsetzung in den Unternehmen anhand der Standards der Global Reporting Initiative (GRI)
  5. Zusammenfassung und Handlungsempfehlung
1. Unternehmerische Motivation für ESG-Compliance

Als Unternehmer ist es von großer Bedeutung, Chancen und Risiken für die eigene Organisation zu beurteilen und die strategische Ausrichtung entsprechend anzupassen. ESG-Compliance, also die Einhaltung von Richtlinien im Bereich Environment, Social und Governance ist nicht nur ein Megatrend, sondern hat das Potenzial über den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens zu entscheiden. Es ist eine strategische Chance, aber auch ein existenzielles Risiko für ein Unternehmen.

Die Unternehmensfinanzierung ist der direkteste Einfluss, der schon heute für Unternehmen spürbar ist. Globale Finanzströme werden an ESG-Richtlinien ausgelegt und finden sich in immer mehr Statuten der Fonds wieder. Ende 2020 erreichte das europäischen ESG-Fondsvolumen einen Wert von 1,1 Billionen EUR. Das war ein Zuwachs von über 50% verglichen mit dem Vorjahr. Sogar Banken beginnen damit, die Finanzierung von Unternehmen einzustellen, die keine ESG-Compliance besitzen. (Siehe Commerzbank)

Aber die Finanzierung ist nur ein Aspekt, der direkt und unmittelbar für die Unternehmen spürbar ist. Ein weiterer Aspekt ist das zunehmende Interesse von Kunden und Zulieferern an der ESG-Compliance ihrer Geschäftspartner. Kunden, insbesondere Großkonzerne und staatliche Betriebe haben bei der Vergabe von Aufträgen ESG-Richtlinien einzuhalten. Auch bei Zulieferern rückt das Thema zunehmend in den Fokus. Um selbst ESG-compliant zu sein, achten Zulieferer auf Compliance entlang Ihrer Lieferketten.

Indirekter Einfluss wird durch Mitarbeiter und durch die Konkurrenz ausgeübt. Mitarbeiter werden sich eher für nachhaltig agierende Unternehmen entscheiden. Ebenso werden sich im Konkurrenzkampf eher nachhaltige Unternehmen durchsetzen und von unseren Kunden erfahren wir bereits, dass höhere Preise durchgesetzt werden können, wenn Nachweise über Nachhaltigkeit erbracht werden können.

Inzwischen ist ESG für jedes Unternehmen eine strategische Chance. Es wird sowohl den Unternehmenswert steigern als auch höhere Preise der eigenen Produkte ermöglichen. Langfristig wird es die Finanzierbarkeit und Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens sichern. Aber wie kann ESG-Compliance effektiv und effizient in Unternehmen umgesetzt werden? Darauf gehen wir in den folgenden Abschnitten ein.

2. Die Ursprünge von ESG in den 17 Nachhaltigkeitszielen der UN

Der Ursprung und die zentrale Referenz für alle Anforderungen im ESG-Bereich sind die 17 Nachhaltigkeitsziele von den United Nations (SDG). Diese sind in der Agenda 2030 verankert – sollen also bis 2030 erreicht werden. Staatliche Förderung soll sich nach diesen Zielen ausrichten, aber auch das Handeln von Organisationen und Unternehmen.

Anhand dieser 17 Ziele kann die strategische Ausrichtung des Unternehmens gespiegelt und geprüft werden. Die zentrale Frage ist, welche Auswirkungen das Unternehmen auf seine Umwelt hat, also auf die Ökologie, die Ökonomie und die sozialen Interessensgruppen.

3. Kommende ESG-Gesetzgebung der EU durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die ESG-Gesetzgebung wird in der EU umgesetzt. Bereits 2014 hat die EU erkannt, dass das Interesse an ESG-Informationen von verschiedenen Gruppen, insbesondere von Finanzinvestoren, steigt. Daher hat die EU die erste Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen (Richtlinie 2014/95/EU) in 2014 veröffentlicht.

Allerdings entsprachen die Informationen, die von den Unternehmen veröffentlicht werden, nicht den Anforderungen der Interessensgruppen. Im Rahmen des „Green Deal 2050“ wurde nachgebessert im April 2021 ein Vorschlag für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht, der Ende Dezember 2022 von der Europäischen Kommission verabschiedet wurde.

Diese ESG-Initiative der EU ist ein sehr guter Schritt in die richtige Richtung. Es gibt einen wachsenden Informationsbedarf der Interessensgruppen, aber keine ausreichend klaren und verständlichen Informationen von den Unternehmen. Auf der anderen Seite gibt es für Unternehmen keine klaren und durchsichtigen Regeln, wie eine Berichterstattung an die Interessensgruppen zu leisten ist. Daher ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU ein großer Fortschritt für beide Seiten.

4. Operative Umsetzung in den Unternehmen anhand der Standards der Global Reporting Initiative (GRI)

Die Global Reporting Initiative (GRI) wurde 1997 mit Unterstützung des Umweltprogramms der United Nations gegründet und hat sich inzwischen zum globalen Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung und ESG-Kennzahlen entwickelt.

Der GRI-Standard ist die operative Guideline, wie ein Unternehmen ESG-Compliance sicherstellen kann. Die Umsetzung folgt klaren Prinzipien und einem strukturierten Prozess. Im Wesentlichen muss ein Unternehmen bestimmen, wo der eigene Einfluss („Impact“) am Größten ist, und den Bericht dann danach priorisieren.

Die drei wesentlichen Schritte zur Erstellung eines GRI-konformen Berichts:
  • Analyse der Interessensgruppen und Einfluss („Materiality Assessment“)
    ? Betrachtung des Unternehmenskontext und Bestimmung, auf welche Interessensgruppen (Stakeholder) das Unternehmen Einfluss hat
    ? Bestimmung der Wichtigkeit der einzelnen Einflüsse und Priorisierung der Bereiche (Material Topics) für die Berichterstattung
  • Berichterstattung („Report Information“)
    ? Bericht über die „General Standards“ – muss jedes Unternehmen veröffentlichen
    ? Bericht über „Sector Standards” – betrifft bestimmte Industrien wie bspw. Öl- und Gas
    ? Bericht über die „Topics Standards“ – abgeleitet aus der Analyse der Interessensgruppen und dem Einfluss des Unternehmens
  • Registrierung des Berichts bei der GRI
Die General Standards, die jedes Unternehmen veröffentlichen muss, umfassen das Organisationsprofil des Unternehmens, sowie die Strategie und Reportingprozesse in Bezug auf Nachhaltigkeit. Die Sector Standards beziehen sich auf Reportinganforderungen bestimmter Wirtschaftsbereiche, beispielsweise Öl und Gas. Die Topic Standards sind das zentrale Element der Berichterstattung. Sie basieren auf der Analyse der Interessensgruppen und dem Einfluss des Unternehmens.

Beispiele für die Topic Standards können Bereiche wie Korruptionsbekämpfung, Abwasser, CO2 Ausstoß, Arbeits- und Gesundheitsschutz oder Diversity-Themen sein.

5. Zusammenfassung und Handlungsempfehlung

Unsere klare Handlungsempfehlung ist, ESG als strategische Chance zu betrachten und das eigene Unternehmen ESG-compliant aufzustellen. Es steigert den Unternehmenswert und sichert die Finanzierbarkeit des Unternehmens ab. Regulatorische Vorgaben werden in der EU gerade vorbeireitet und werden mit der EU Corporate Sustainability Reporting Dirctive (CSRD) Einzug in alle Wirtschaftsbereiche erhalten. Compliance mit ESG-Richtlinien wird zu dem entscheidenden Faktor für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens werden.

Wir empfehlen die Kenntnis der 17 Nachhaltigkeitsziele und die Strategie des Unternehmens danach auszurichten. Um ESG-Compliance zu erreichen, empfehlen wir eine Analyse der Interessensgruppen und den Einfluss des Unternehmens durchzuführen. Daran lassen sich die relevanten ESG-Bereiche bestimmen und das Reporting ausrichten. Die GRI-Standards bieten dafür einen umfassenden und weltweit akzeptierten Standard. Die EU ist eine Partnerschaft mit der GRI eingegangen und hat Konformität mit den Standards bestätigt.

Sie möchten mehr über das Theme erfahren? Besuchen Sie das DPS|BS Summit 2024! Mehr Informationen finden Sie auf unsere Webseite: https://www.dps-bs.de/

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.