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Bürgel, Schufa & Co: Bilanz zur Wahrnehmung des Rechts auf Selbstauskunft

Drei Jahre nach Inkrafttreten des Auskunftsgesetzes (§34 I, IV BDSG)

(PresseBox) (Bremen, )
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Bremer Diensteanbieter veröffentlicht erste Verbraucherstatistik zur Nutzung

Bilanz nach 750.000 Anfragen auf Selbstauskunft: Nur wenige Unternehmen gehen professionell mit den Anfragen um, ein Großteil kommt der neuen Auskunftspflicht oft nur widerwillig nach oder reagiert gar nicht erst auf Anfragen.

Nach einer Studie des Instituts für Grundlagen- und Programmforschung[1] sind beinahe die Hälfte der bei der Schufa gespeicherten Daten falsch oder veraltet. Dies kann dazu führen, dass beispielweise Kredite verweigert werden, oder Mobilfunkverträge nicht abgeschlossen werden können. Eine Korrektur dieser Daten kann jedoch nur veranlasst werden, wenn davon Kenntnis erlangt wird. Dies wurde durch die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG §34 I, IV) im April 2010 erleichtert, die Bürgern das Recht gibt, von Unternehmen eine kostenfreie Auskunft pro Kalenderjahr anzufordern. In dieser sind alle über die Person gespeicherten Daten aufzuführen. Sofern das Unternehmen Scorewerte errechnet, oder Daten innerhalb der letzten 2 Jahre weitergegeben hat, ist auch dies mitzuteilen.

Um den Aufwand für die Verbraucher möglichst gering zu halten, entwickelte Julian Kornberger (Geschäftsführer, Digineo GmbH) den Dienst selbstauskunft.net, der Auskunftsanfragen an eine Vielzahl von Unternehmen deutlich vereinfacht. Bereits eine Woche nach Inkrafttreten des Gesetzes stellte die Firma aus Bremen das Dienstangebot für Auskunftsanfragen über eine zentrale Webseite bereit. Eine dreiviertel Million Selbstauskunftsanfragen wurden seitdem über Selbstauskunft.net versendet. Mehr als 50.000 Nutzer haben von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch gemacht und an Banken, Versicherungen, Auskunfteien, Handelsketten und viele weitere ihre Auskunftsgesuche gerichtet.

Zusammenfassend ergibt sich nach der erfolgreichen Zustellung von über 750.000 Anfragen in den letzten drei Jahren ein gemischtes Bild der Umsetzung und Anwendung des BDSG. Die Rückmeldungen der Nutzer zu den ihnen übersendeten Antworten durch die Unternehmen lassen darauf schließen, dass längst nicht alle Angefragten ihrer Auskunftspflicht im erforderlichen Umfang nachkommen. So wurden gerade einmal die Hälfte der Anfragen innerhalb von 30 Tagen beantwortet, jede dritte Anfrage blieb unbeantwortet. Negativ aufgefallen sind hier insbesondere die Firmen Schober, Bürgel und die CEG Creditreform. Der Zahlungsdienstleister PayPal besteht sogar auf die Zusendung einer Ausweiskopie an eine Adresse in Irland und reagiert weder auf Mahnungen, noch auf die Androhung rechtlicher Schritte. In vielen Fällen bleibt nur der Weg einer formellen Beschwerde beim jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten oder aber der direkte Weg über einen Anwalt. Erfreulicherweise antworten die Schufa, Deltavista und Arvato Infoscore regelmäßig in weniger als 30 Tagen. Wobei Scorewerte auch hier häufig für die Betroffenen nicht nachvollziehbar sind.

In manchen Fällen konnten die Selbstauskunftsanfragen aufgrund nicht mehr erreichbarer Faxnummern gar nicht erst zugestellt werden. Daher wurden über 50.000 Anfragen ausgedruckt und gesammelt per Post versendet. Einer Mieterauskunftei mussten nach der Annahmeverweigerung die Anfragen per Gerichtsvollzieher zugestellt werden.

Für die identifizierten Probleme versucht selbstauskunft.net daher neue Lösungsansätze bereitzustellen. Zukünftig ist geplant sämtlichen notwendigen Schriftverkehr mit den Unternehmen über die Dienstleistungsplattform abwickeln zu können. Außerdem können Nutzer seit kurzem sowohl Mahnungen versenden, als auch Ausweiskopien nachreichen. Diese Maßnahmen können ein gesetzeskonformes Handeln der Angefragten zwar nicht garantieren, wohl aber über entsprechenden Nachdruck die Wahrscheinlichkeit der Beantwortung erhöhen.

Weitere Information unter https://selbstauskunft.net

[1] http://www.gp-f.com/en/pdf/ak_visco.pdf

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