Ob Gewinnspiel oder Abo, Kredit oder DSL-Angebote, ob per Fax oder Telefon, Mail, SMS oder im Briefkasten - Verbraucher werden mit Reklame zugeschüttet. "Angesichts immer häufigerer und dreisterer Werbeformen fühlen sich die meisten Verbraucher belästigt. Dabei ist es für viele Verbraucher egal, ob die Werbeansprache erlaubt oder illegal ist, denn sie fühlen sich durch nervtötende, zeitraubende und kostenträchtige Werbung belästigt," so Georg Abel von der VERBRAUCHER INITIATIVE.
Gegen diese oft nervtötende, zeitraubende und kostenträchtige Werbung sollte man sich wehren, empfiehlt der Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher. Dazu gehöre das Vorbeugen wie die Vorsicht bei Vertragsabschlüssen oder der Eintrag in die Robinson-Listen, aber auch das Wissen um die rechtliche Situation. So sind Werbeanrufe ohne bestehende Geschäftsbeziehung und ohne Einverständnis des Angerufenen verboten. In der Praxis gelingt es aber geschulten Kräften immer wieder die Gutgläubigkeit und Höflichkeit der Angerufenen auszunutzen. "Beantworten Sie keine Fragen oder führen Gründe wie keine Zeit an. Die Anrufer sind solche Standardantworten gewohnt und verwickeln Sie trotzdem in ein Gespräch. Legen Sie am besten einfach den Hörer auf," rät Georg Abel.
Über weitere Gegenstrategien informiert die VERBRAUCHER INITIATIVE mit einem fünfseitigen Download. Unter www.verbraucher.com kann dieser für 0,80 Euro heruntergeladen werden.