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Siebte Runde Tarifverhandlungen Tageszeitungsredakteure

(PresseBox) (Berlin, )
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Wo geht's hin?

Auch die gestrige siebte Verhandlungsrunde brachte viel Altbekanntes und wenig Neues. Aber doch so viel, dass weiter verhandelt werden kann. Neu ist, dass die angekündigte moderate Gehaltszahlung konkretisiert wurde. Der DJV und ver.di haben sie allerdings noch als unzureichend bewertet. Neu ist auch, dass erstmals über den Fortbestand des Manteltarifvertrages gesprochen werden konnte, bei gleichzeitigen Verhandlungen über eine Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung. Schließlich gehen Überlegungen in die Richtung, bei geschlossenen Tarifverträgen über eine Anpassung der Gehaltsstufen, beispielsweise die nicht mehr praktizierte Gehaltsgruppe für Alleinredakteure zu verhandeln.

Weshalb der nächste Verhandlungstermin?

Es geht zum einen darum, die Möglichkeiten einer Beschäftigungssicherung zu vertiefen. Der DJV und auch ver.di haben von Anfang an betont, dass sie einer generellen Gehaltsabsenkung bzw. einer Absenkung sonstiger Gehaltsbestandteile nicht zustimmen werden. Dazu gibt es keinen Anlass. Sie haben aber auch gleichzeitig betont, dass der Bestand der Arbeitsplätze die oberste Priorität hat und demzufolge eine Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung angeboten. Die Gewerkschaften hatten in der Vergangenheit mit den Zeitungsverlegern bereits eine solche Klausel vereinbart, um wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Verlagen beispielsweise durch Anzeigenrückgänge begegnen zu können. Sie war zeitlich befristet und wurde von wenigen Verlagen genutzt. Im Manteltarifvertrag Druck ist eine dauerhafte Beschäftigungsklausel enthalten. Sie sieht zur Vermeidung von Entlassungen und zur Sicherung der Beschäftigung Regelungen vor, wonach die Zahlung der Jahresleistung und/oder des zusätzlichen Urlaubsgeldes ganz oder teilweise unter der Voraussetzung entfallen kann, dass im Folgejahr keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden und die Tarifvertragsparteien dem zugestimmt haben. Die Gewerkschaften haben auf diese Klausel verwiesen.

Es gibt erste Anzeichen, dass eine Öffnungsklausel ein Weg sein könnte, um dauerhafte Absenkungen des Einkommens und Verschlechterungen im Manteltarifvertrag zu vermeiden; die Verhandlungen sind allerdings bisher nicht so weit gediehen, dass man ein Zwischenergebnis vermelden könnte. Zum anderen geht es nach wie vor um den Weg, für zukünftige Redakteurinnen und Redakteure Dumpingbedingungen zu vermeiden. Hier liegen die Vorstellungen noch sehr weit auseinander Es lohnt sich aber, weiter zu diskutieren.

Wie geht's weiter?

Mitte der nächsten Woche werden die Verhandlungen fortgesetzt. Anschließend wird die DJV-Tarifkommission den erreichten Stand bewerten und auch im Zusammenwirken mit der Großen Tarifkommission das weitere Vorgehen beraten.

Jetzt in die Urabstimmung?

Eine Urabstimmung hat notwendigerweise zur Folge, dass unbefristet gestreikt wird. Unbefristete Streiks sind für den Arbeitgeber planbar. Es gilt in der jetzigen Situation aber, Planung zu durchkreuzen. Wer planbar ist, ist ersetzbar. Streiks müssen lästig bleiben. Beweglichkeit ist gefragt. Der von den Arbeitgebern ungeliebte Flächentarifvertrag ist wichtig. Andere Lösungen führen zur weiteren Aufsplitterung der Arbeitsbedingungen. Wir sind kreativ, flexibel und damit nicht vorhersehbar in unseren Aktionen. Wir dürfen im Warnstreik alles unternehmen, was der Lösung des Tarifkonflikts dienlich ist. Die Grenze zum unbefristeten Streik ist da erreicht, wo wir den Arbeitskampf bewusst unbefristet anlegen, ohne dazu eine Urabstimmung durchgeführt zu haben.
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