Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Gesetzesänderung, dass auch freie Mitarbeiter beim Westdeutschen Rundfunk in Zukunft vom Personalrat des Senders vertreten werden. Sie können außerdem den Personalrat mitwählen und sind als Personalratsvertreter wählbar. Das beschloss der NRW-Landtag bei seiner Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) am Abend des 29. Juni 2011. Damit haben die rund 1.800 "arbeitnehmerähnlichen Personen", die für den Sender arbeiten, in Zukunft eine bessere Vertretung ihrer Interessen. "Mehr Rechte für freie Mitarbeiter - ein gutes Signal für die Mitbestimmung der Beschäftigten", begrüßte die stellvertretende DJVBundesvorsitzende Ulrike Kaiser diese Entscheidung des Landestags. "Freie Mitarbeiter sind unverzichtbare Stützen des Programms und Sendebetriebs", fügte Kaiser hinzu. "Es war überfällig, dass sie auch das Recht auf Mitbestimmung erhalten." Kaiser verwies darauf, dass sich die Mitbestimmung für arbeitnehmerähnliche Personen an anderen Rundfunkanstalten wie dem Saarländischen Rundfunk, Radio Bremen oder dem Zweiten Deutschen Fernsehen bereits bewährt habe. Zugleich betonte sie, dass der DJV weiterhin die Einführung der Mitbestimmung an anderen Rundfunkanstalten erwarte. "Es ist unverständlich, dass die Beschäftigten der Deutschen Welle, des Deutschlandradios und zahlreicher Landesrundfunkanstalten von der Mitbestimmung ausgeschlossen bleiben." Der DJV appelliert an Bundes- und Landesgesetzgeber, dem Beispiel von NRW zu folgen. Kaiser: "Eine Zwei-Klassen-Gesellschaft darf es bei der Mitbestimmung nicht geben."
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