Konken stellte in Frage, ob die Anwendung des Strafrechts gegen die beiden Freien gerechtfertigt sei. Das repressive Vorgehen der Dresdner Justiz sei im Zusammenhang mit rund 20 weiteren Verfahren zu sehen, die die Staatsanwaltschaft gegen Journalisten eingeleitet habe. Die Vorwürfe lauteten: üble Nachrede, Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsache, Verleumdung und Anstiftung zum Verrat von Dienstgeheimnissen. Nur ein einziges dieser Verfahren endete bisher mit einem Urteil. "Es ist die Aufgabe von Journalistinnen und Journalisten, über Korruptionsskandale kritisch und vorbehaltlos zu berichten", stellte der DJV-Vorsitzende fest. "Das gilt auch für den so genannten Sachsensumpf."
Der DJV Sachsen unterstützt die beiden freien Journalisten juristisch.