DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: "Das BGH-Urteil ist sehr differenziert. Es handelt sich daher keinesfalls um einen Freifahrtschein für Sensationsberichterstattung." Es stehe aber fest, dass der Inhalt einer öffentlichen Verhandlung auch von der Presse wiedergegeben werden muss. "Das hat der BGH im Sinne der Pressefreiheit bestätigt."
Michael Konken machte gleichzeitig klar, "dass der Schutz von Zeugen und Opfern Vorrang vor der Berichterstattung haben muss. Dafür haben wir aber schon den Pressekodex des deutschen Presserates. Dieser steckt den Medien klare Grenzen."
Kachelmann hat auf Twitter angekündigt, über einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht nachzudenken.