Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Vormittag das nordrhein-westfälische Gesetz zu Online-Durchsuchungen für nichtig erklärt. Die Durchsuchung von Computern durch staatliche Ermittler sei aber dann möglich, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind", so das Urteil. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung grundsätzlich notwendig. Der Kernbereich privater Lebensführung sei so umfassend wie möglich zu schützen.
"Mit diesen Vorgaben haben die Verfassungsrichter die Messlatte sehr hoch gelegt", sagte der DJV-Vorsitzende. "Der für die Pressefreiheit notwendige Schutz von Journalisten vor Online-Durchsuchungen muss mindestens so umfassend sein wie der Schutz der Privatsphäre." Journalisten, die etwa im Terrormilieu recherchierten, dürften nicht ins Visier der Online-Fahnder geraten.
Der DJV-Vorsitzende forderte die heute tagenden Fraktionsspitzen von SPD und CDU/CSU auf, bei einem möglichen Gesetzgebungsverfahren den Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie etwa Journalisten zu gewährleisten.