"Wir befürchten, dass das Durchsetzungsgesetz am Missbrauch des Urheberrechts nichts ändert", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, "weil der einfache Schadenersatz keine abschreckende Wirkung entfaltet." Bei doppeltem Schadenersatz wäre es hingegen für den Nutzer geistigen Eigentums billiger, mit dem Urheber über ein Honorar zu verhandeln, als bei illegaler Nutzung den doppelten Preis bezahlen zu müssen.
Mit dem heute beschlossenen Gesetz wird die EU-Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in nationales Recht umgesetzt. Der DJV hatte sich an dem Gesetzgebungsverfahren mit einer ausführlichen Stellungnahme beteiligt.