Dies hilft nicht nur kurzfristig Arbeitsplätze zu sichern, sondern langfristig dem Fachkräftemangel vorzubeugen, denn dieses Problem ist weiterhin nicht gelöst.
Welche Personen werden in der Qualifizierung gefördert?
BezieherInnen von konjunkturellem Kurzarbeiter- oder Saisonkurzarbeitergeld
Gering qualifizierte Arbeitnehmer, die über keinen Berufsabschluss verfügen oder mehr als vier Jahre in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt waren, können seit Januar dieses Jahres durch die Übernahme der Weiterbildungskosten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) gefördert werden.
Für qualifiziertes Personal stehen den Unternehmen während der Kurzarbeit Fördermöglichkeiten aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Die Höhe dieser Teilfinanzierung erfolgt in Abhängigkeit von Unternehmensgröße, Qualifizierungsinhalten und dem zu qualifizierenden Personal.
Im Rahmen des Programms „Weiterbildung gering qualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“ (WeGebAU) werden Qualifizierungsmaßnahmen nicht kurzarbeitender Beschäftigter gefördert, um qualifikationsbedingten Entlassungen vorzubeugen.
Auf Antrag werden dem Arbeitgeber für den Qualifizierungszeitraum während der Kurzarbeit die vollen Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet. Zudem bestehen jetzt schnellere und unbürokratischere Wege in der Antragsstellung, Prüfung und Bewilligungsverfahren.
Wann beteiligt sich der Staat an den Kosten der Qualifizierung?
ArbeitnehmerInnen befinden sich die Hälfte der ausgefallenen Arbeitszeit in einer Qualifizierungsmaßnahme.
Die Qualifizierung erweitert die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, ermöglicht einen beruflichen Aufstieg bzw. Abschluss oder befähigt zu einer anderen beruflichen Tätigkeit.
Die Qualifizierung sowie der Träger der Qualifizierungsmaßnahme sind AZWV-zertifiziert.
Die Weiterbildung findet nicht im eigenen Betrieb mit eigenem Personal statt.
Weiter Informationen und Beratung bei:
Sabine Thomsen
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