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Endspurt Steuererklärung - Das Örtliche kennt zuverlässige Adressen

Im April und Mai beginnt nicht nur die warme Jahreszeit / Für viele startet ebenso der Endspurt für die Steuererklärung / Wer hierfür Hilfe von Fachleuten sucht, findet mit Das Örtliche zuverlässige Adressen

(PresseBox) (Essen, )
Vor allem kurz vor Fristende am 31. Mai* suchen viele Leute noch nach Hilfe für die Steuererklärung des vergangenen Jahres. Das zeigt die Anzahl der Suchen nach Steuerberatern, die bei Das Örtliche im April regelmäßig um bis zu 30 Prozent steigt. Mit dem bekannten Verzeichnis finden Nutzer die Adressen von lokalen Steuerberatern zuverlässig auf einen Blick und können diese schnell und einfach kontaktieren.

Dass Finanzen im Frühjahr Hochkonjunktur haben, zeigt auch das verstärkte Suchaufkommen nach Finanzämtern rund um die letzte Woche im Mai. Die Recherche nach der Adresse des Finanzamts sowie gezielte Kontaktaufnahmen zwecks Aufschubs der Frist, könnten hierfür plausible Gründe sein. Es trifft sich, dass die Nutzer von Das Örtliche auch hier nicht lange suchen müssen. Denn bei Eingabe von Finanzamt und Ort, zeigt das digitale Angebot von Das Örtliche unmittelbar die zuständige Behörde an – inklusive Adressdaten, Öffnungszeiten und Entfernung. Wenn Sie Ihre Steuererklärung möglichst entspannt einreichen wollen, sollten Sie zudem die nachstehenden Ratschläge beherzigen.

Tipps für die Steuererklärung:
  • Bewahren Sie Ruhe, auch wenn das Fristende naht.
  • Sollten Sie sich bei der Steuererklärung unsicher fühlen, bitten Sie ggf. einen Fachmann um Hilfe. Hier können Steuerberater oder lokale Steuerhilfevereine Rat geben.
  • Wenn Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein mit der Anfertigung Ihrer Erklärung beauftragen, profitieren Sie von dem Vorteil, dass sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember* verlängert. Beauftragen Sie erstmals einen Steuerberater, sollten Sie dem Finanzamt das jedoch rechtzeitig mitteilen, um keine Mahnung zu erhalten.
  • Suchen Sie den Kontakt zum Finanzamt, falls Sie die Frist bis zum 31. Mai* nicht einhalten können. Häufig lässt sich mit entsprechender Begründung eine Fristverlängerung erreichen.
  • Erkundigen Sie sich stets, ob für die aktuelle Einreichungsperiode gesetzliche Änderungen vorliegen. Für das nächste Jahr gelten zum Beispiel neue Bestimmungen hinsichtlich Einreichung und Fristen.

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Das Örtliche wird von Deutsche Tele Medien und 96 Verlagen Das Örtliche gemeinschaftlich herausgegeben. Die Herausgebergemeinschaft gewährleistet, dass die vielfältigen Inhalte von Das Örtliche den Nutzern als Buch, online und mobil über www.dasoertliche.de sowie u.a. als Apps für Smartphones und Tablets zur Verfügung stehen und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Im Jahr 2017 verzeichneten die Produkte von Das Örtliche medienübergreifend ca. 1,4 Mrd. Nutzungen**. Die Wortmarke Das Örtliche ist im Markenregister für die DasÖrtliche Zeichen-GbR eingetragen und kennzeichnet u.a. neben der typisch blau-weißen Farbkombination alle Produktausprägungen in sämtlichen Medien.

*Quelle: Abgabefrist für Steuererklärungen 2017 und Fristverlängerung
**Quelle: GfK Studie zur Nutzung der Verzeichnismedien 2017; repräsentative Befragung von mehr als 15 Tsd. Personen ab 16 Jahren

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