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Ab 1. Juli 2013: Neues Gesetz soll private Altersvorsorge verbessern

Neues Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz soll die private Vorsorge mit Riester & Co. ab Juli 2013 noch einfacher gestalten - vor allem bei der jungen Generation besteht dringender Handlungsbedarf

(PresseBox) (Leipzig, )
Vergleich.info berichtet: Ab dem 1. Juli gibt es bei Riester & Co. gesetzliche Änderungen, die die Verträge zur privaten Altersvorsorge transparenter und einfacher machen sollen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltVerbG) profitieren Sparer von weiteren Steuervorteilen sowie von mehr Flexibilität, vor allem bei Wohn-Riester.

Der Maßnahmenkatalog umfasst 22 Punkte, rund die Hälfte davon entfallen auf den Bereich Wohn-Riester. Zum einen wird ein einheitliches Produktinformationsblatt eingeführt. Durch die übersichtliche und verständliche Aufstellung aller Kosten sollen Verbraucher verschiedene Produkte besser miteinander vergleichen können. Auch die Eigenheimrente, besser als "Wohn-Riester" bekannt, soll einfacher strukturiert werden. So können Sparer künftig auch in der Ansparphase jederzeit Kapital entnehmen, um beispielsweise die laufende Immobilienfinanzierung zu tilgen.

Die wesentlichen gesetzlichen Änderungen sowie eine Übersicht über die Entwicklung der Riester-Verträge in den letzten 10 Jahren können der Vergleich.info News private Altersvorsorge entnommen werden.

Dass der Abschluss einer privaten Altersvorsorge vor allem für die junge Generation von großer Bedeutung ist, zeigt unter anderem der neue Vorsorgeatlas Deutschland 2013 der Union Investment. Die Generation der 20- bis 34-jährigen wird im Durchschnitt gerade einmal 38,4 % ihres letzten Bruttoeinkommens durch die gesetzliche Rente abdecken können. Ausgehend von einem lebensstandardsichernden Niveau von 60 % wird sich bei der gesetzlichen Rente ein Defizit von mehr als 20 % ergeben.

Weitere Informationen zum Thema Altersvorsorge können unter http://www.vergleich.info/... abgerufen werden.

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