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Festgeld: Mehr Zinsen beim Volkswagen Bank Plus Sparbrief ab 5 Jahre

Vergleich.info berichtet: Die VW Bank hat die Festgeld-Zinsen für Laufzeiten von 5 bis 10 Jahre angehoben

(PresseBox) (Leipzig, )
Sparer sehen wieder Licht am Ende des Tunnels: Die Volkswagen Bank hat zum 13. März 2013 die Zinsen beim Sparbrief angepasst. Während die Zinsen für die Laufzeiten von 1 bist 4 Jahren leicht gekürzt wurden, wurden bei den restlichen Zeiträumen bis zu 0,40 Prozentpunkte draufschlagen. Somit ist die renommierte Autobank einer der ersten Anbieter, der seine Zinsen zugunsten der Sparer erhöht hat.

Zwar dürfte die aktuelle Zinserhöhung wieder ein Lichtblick im aktuellen Festgeldvergleich sein, mit bis zu 2,00 Prozent Zinsen p.a. ist das Festgeld der Volkswagen Bank unter http://www.vergleich.info/... trotzdem nur im Mittelfeld zu finden. Auch die recht moderate Mindesteinlage von 2.500 Euro und die umfangreiche Einlagensicherung in Milliarden-Höhe dürfte vor allem renditeorientierten Sparer kaum ein Anreiz bieten, ihr Geld längerfristig anzulegen.

Gerade bei kurzfristigen Laufzeiten von 6, 12 und 24 Monaten können Sparer im Vergleich noch einige recht passable Angebote finden. Bereits ab einer Einlage von 500 Euro können sich Anleger 1,90 Prozent Zinsen p.a. über einen Zeitraum von 12 Monaten sichern, und zwar bei der niederländischen MoneYou (http://www.vergleich.info/... ) .

Bis 100.000 Euro bei jeder Bank sicher:

Interessierte Leser, die einen Blick in den aktuellen Festgeldvergleich werfen, werden schnell feststellen, dass die zinsstärksten Angebote von Direktbanken mit ausländischen Wurzeln kommen. Sparer sollten sich keinesfalls scheuen zuzugreifen, denn alle Banken in der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, eine gesetzliche Mindestabsicherung von 100.000 Euro vorzuweisen. Somit sind die Gelder der Anleger genauso sicher wie bei deutschen Kreditinstituten.

In Deutschland ist ein Großteil der Banken zusätzlichen Sicherungseinrichtungen angeschlossen. Was viele Anleger nicht wissen: Ein Rechtsanspruch besteht ausschließlich bis zu einer Summe von 100.000 Euro zu 100 Prozent. Bei einer Bankpleite können Anleger nur eine Entschädigung in Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung gerichtlich einklagen.

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