Professor Dr. Michael Bartsch gilt als renommierter Experte für das EDV-Recht und hält regelmäßig Vorlesungen über diese Thematik an der Universität Karlsruhe und an der Hochschule für Gestaltung. Von 1986 bis 1999 war er Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI), seit 1995 ist er Sprecher des Arbeitskreises Softwareschutz der DGRI. 2002 wurde Professor Bartsch als Mitglied in den Beirat der DGRI berufen. Die Karlsruher Kanzlei Bartsch und Partner erhielt im Jahr 2004 die Auszeichnung "Beste Anwaltskanzlei Baden-Württembergs".
Veranstaltet werden die Vorträge vom Förderverein des Forschungszentrums Informatik (FZI) in Kooperation mit der Kanzlei Bartsch und Partner, dem Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) der Universität Karlsruhe und der CAS Software AG.