Demnach sind die Arbeitgeber ab 01.07.2011 verpflichtet, dem Leistungsträger Daten über ein Beschäftigungsverhältnis zur Gewährung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen. Der Leistungsträger übermittelt seinerseits verschlüsselte Daten bzgl. anrechenbarer Vorerkrankungszeiten sowie die Höhe von Entgeltersatzleistungen zurück an den Arbeitgeber. Davon sind alle SAP HCM Anwender betroffen.
Der Arbeitgeber muss dem Leistungsträger diese Bescheinigungen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels systemgeprüfter Ausfüllhilfen übermitteln.
Ferner werden mit der DEÜV Datensatzversion 02 die Probleme bei der Meldung von Unfallversicherungsdaten behoben. Hierzu wird der Datenbaustein DBUV entsprechend angepasst. Es ist zwingend erforderlich die Änderung bis zum 01.08.2011 ins System einzuspielen. Als SAP Servicepartner unterstützen wir Sie gerne in diesem Thema sowie im Customizing HR und in der SAP Basis!
Stellen Sie uns zur Umsetzung der gesetzlichen Änderung gerne Fragen unter http://www.didas.de/....