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Ansprechpartner:in Frau MAS Elena Zanchetta

Auf dem Weg zur Förderung: Strategische Auswahl von F&E-Projekten für die Forschungszulage

Welche F&E-Projekte eignen sich für die Forschungszulage?

(PresseBox) (Hannover, )
Die Förderlandschaft für Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland befindet sich in einem stetigen Wandel. Unternehmen haben stets ein Auge darauf, wie sie von den neuesten Regelungen profitieren können. Ein bedeutender Schritt in diese Richtung ist die Forschungszulage. Sie unterstützt Unternehmen dabei, ihre Innovationsaktivitäten voranzutreiben und gleichzeitig finanziell entlastet zu werden. Angesichts der geplanten Verbesserungen der Forschungszulage durch das Wachstumschancengesetz ist es entscheidend, die richtigen F&E-Projekte zu identifizieren, um von der maximalen Förderung zu profitieren.

Welche F&E-Projekte eignen sich für die Forschungszulage? 

Um das volle Potenzial der Forschungszulage auszuschöpfen, ist es entscheidend, bereits bei der Auswahl und Identifikation geeigneter F&E-Projekte strategisch vorzugehen.  Unternehmen sollten Projekte identifizieren, die nicht nur ihren Innovationszielen entsprechen, sondern auch den Anforderungen und Kriterien der Forschungszulage gerecht werden. Hierbei ist eine sorgfältige Prüfung aller förderfähigen Ausgaben sowie die Berücksichtigung der derzeitig maximalen Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro unerlässlich.

Die Forschungszulage ist themenoffen. Gefördert werden nicht nur klassische F&E-Projekte, sondern alle Entwicklungsprojekte, die sich in drei Kategorien einteilen lassen:
  • Grundlagenforschung,
  • Industrielle Forschung oder
  • Experimentelle Entwicklung.
Kriterien für förderfähige F&E-Projekte 

Um förderfähig zu sein, müssen F&E-Projekte drei wesentliche Kriterien erfüllen: Neuheit,?Ungewissheit?und?Planmäßigkeit. Die Interpretation und Anwendung der 3 F&E- Kriterien fällt vielen Unternehmen schwer. Das wichtigste Kriterium in der Beantragung ist das des technischen oder wissenschaftlichen Risikos. Wenn zu Beginn eines Projektes unklar ist, ob das Projektziel (technisch) erreichbar ist oder wie viele Ressourcen dafür benötigt sind, dann sind die Chancen auf eine Förderung sehr hoch. War die Entwicklung einfach und mit Routinemethoden zu erreichen, dann ist eine Förderung unwahrscheinlich.

Frühzeitige Planung und professionelle Unterstützung

In der Berechnung der Fördersumme nehmen Personalkosten eine zentrale Rolle ein. Der Fördersatz beträgt für alle Anspruchsberechtigten 25% der Bemessungsgrundlage. Er umfasst insbesondere die Kosten für Personal, welche im Rahmen der Entwicklungstätigkeit beschäftigt ist.

Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie diese Kostenkategorie vollständig erfassen, um das Potenzial der Forschungszulage optimal auszuschöpfen und darüber hinaus auch eine revisionssichere Dokumentation zu gewährleisten. Daher ist die Unterstützung eines erfahrenen Beraters für einen erfolgreichen Antrag unerlässlich. Nutzen Sie unsere Erfahrung und sichern Sie sich das maximale Förderpotenzial der Forschungszulage.

Gleichzeitig ist es ratsam, sich frühzeitig über die aktuellen Richtlinien und Fristen zu informieren. Das hilft Ihnen, keine Fördermöglichkeiten zu verpassen!

Die Forschungszulage kann 4 Jahre rückwirkend beantragt werden, folglich endet die Antragsfrist für Projekte ab 2020 bereits 2024! Die Beantragung der Forschungszulage erfordert eine sorgfältige Dokumentation und Planung, um etwaige Nachforderungen oder Ablehnungen zu vermeiden In der Regel sollten Sie mindestens drei Monate für die Vorbereitung einplanen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen vorliegen und der Antragsprozess reibungslos verläuft. Jetzt ist die beste Zeit zu handeln!

Ausblick auf potenzielle Gesetzesänderungen 

Die anhaltende politische Debatte zum Wachstumschancengesetz wurde in den vergangenen Monaten deutlich. Am 21. Februar 2024 fand die Tagung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat statt. Obwohl der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss angenommen hat, erfolgte dies ohne die Zustimmung der CDU und CSU-Fraktionen. Daher bleibt die Mehrheit für die Verabschiedung des Gesetzes und den geplanten Verbesserungen der Forschungszulage in der nächsten Bundesratssitzung am 22. März 2024 noch immer unsicher.

Die vorläufige Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu den Verbesserungen der Forschungszulage kann im Vergleich zum Bundestagsbeschluss vom 17. November 2023 wie folgt zusammengefasst werden.

Forschungszulage §§ 3 und 4 FZulG: 
  • Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen auf bestimmte Sachkosten.
  • Anhebung der maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage von bisher 4 Mio. € auf 10 Mio. € (anstatt auf 12 Mio. € gemäß Bundestagsbeschluss) ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung (anstatt ab dem 01. Januar 2024 gemäß Bundestagsbeschluss).
  • Zusätzlich soll die Erhöhung des Fördersatzes für kleine und mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte weiterhin bestehen bleiben.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Verbesserungen lediglich um eine vorläufige Beschlussempfehlung handelt. Eine endgültige Beschlussfassung und Verabschiedung des Gesetzes wird voraussichtlich erst am 22. März 2024 erfolgen.

F&E-Projektberatung 

Unser Expertenteam bei Busuttil & Company steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie vollumfänglich bei dem Antragsprozess der Forschungszulage zu unterstützen. Wir begleiten Ihr Unternehmen mit jahrzehntelanger Expertise und branchenspezifischen Know-how und stellen für Sie sicher, dass Sie von der maximalen Förderung profitieren. Unser Ansatz verfolgt eine individuelle Beratung, die exakt auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten ist und strategisch alle förderfähigen Projekte identifiziert. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Chancen maximieren und Ihre Innovationsprojekte erfolgreich fördern! 

Busuttil & Company GmbH

Busuttil & Company GmbH ist eine Fördermittelberatung, spezialisiert auf die steuerliche Forschungszulage. Ihr Gründer Dr. Markus Busuttil ist ein führender Experte auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung und blickt auf über acht Jahre Erfahrung in diesem Bereich zurück. Der promovierte Ingenieur leitet ein kleines Team von Spezialisten und berät überwiegend mittelständische Unternehmen in Deutschland zur steuerlichen Forschungszulage.

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