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Neue Zielgruppen durch barrierefreie Internetauftritte

Sonderpreis Barrierefreiheit im Rahmen des Deutschen Multimedia Awards / Alle Teilnehmer erhalten Feedback zum Expertencheck

(PresseBox) (Düsseldorf, Bonn, Stuttgart, )
Seit rund zwei Wochen läuft die Ausschreibung zum neunten Deutschen Multimedia Award (DMMA), dem wichtigsten Wettbewerb für deutschprachige Online- und Offline-Produktionen. Erstmals ist dabei in diesem Jahr ein Sonderpreis zum Thema "Barrierefreies Internet" ausgeschrieben. Trotz der Hervorhebung haftet dem Thema Barrierefreiheit inzwischen längst nichts Exotisches mehr an. Spätestens mit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) 2002 haben kommerzielle Anbieter die Vorteile barrierefreier Internetseiten für sich entdeckt. So sprechen barrierefreie Internetangebote nicht nur einen größeren Nutzerkreis an, sondern erhöhen in der Regel auch die allgemeine Bedienfreundlichkeit der Webseiten. Beiträge, die sich um den DMMA in Sachen Barrierefreiheit bewerben, durchlaufen - je nach Qualität - verschiedene Testverfahren. Alle Teilnehmer am Sonderpreis erhalten einen schriftlichen Prüfungsbericht, der ihnen Hinweise zur Verbesserung des Internetangebotes liefert. Der Gewinner wird - wie alle anderen DMMA-Preisträger auch - am 29. Juni 2004 in Berlin bekannt gegeben.

Barrierefreie Internetangebote sprechen nicht nur zusätzliche Zielgruppen mit einer besonders hohen Internetaffinität an (die Internetnutzung ist bei Behinderten im Vergleich zum allgemeinen Durchschnitt wesentlich stärker verbreitet), sondern haben eine ganze Reihe weiterer Vorteile. Das hat sich inzwischen sowohl bei den Agenturen und Dienstleistern als auch bei den Auftraggebern von Internetprojekten längst herumgesprochen. Im Allgemeinen sind barrierefrei gestaltete Internetseiten sehr bedienungsfreundlich, benötigen weniger intensive Pflege und haben meist kürzere Ladezeiten. Zudem sind barrierefreie Internetangebote - so sie richtig programmiert sind - in der Regel universell verwendbar und damit auch über mobile Endgeräte wie Handys oder PDAs nutzbar. Dienststellen des Bundes sind bereits seit Juli 2002 verpflichtet, die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) einzuhalten.

Der Deutsche Multimedia Award, der laut Umfragen wichtigste Leistungsvergleich der Internet- und Multimediabranche, wartet in der aktuellen Ausschreibung erstmals mit dem Sonderpreis "Barrierefreiheit" auf. Für die Bewerbung zum Sonderpreis ist zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 100 Euro zu entrichten. Teilnehmer, die sich für die Prüfung auf Barrierefreiheit entscheiden, stehen am Anfang eines vierstufigen Bewertungsverfahrens und erhalten nach Abschluss der Bewertung einen schriftlichen Prüfbericht des Projekts BIK (Barrierefrei Informieren und Kommunizieren)

In einer ersten Stufe werden alle Beiträge nach den folgenden zwölf Prüfschritten gestestet:
· Alternativtexte für Bedienelemente
· Alternativtexte für Grafiken und Bilder
· Untertitel für Videos
· Farbenunabhängige Nutzung
· Validität der HTML-Programmierung
· Flexibilität der Schriftgrößen
· Linearisierbarkeit der Layout-Tabellen
· Skriptunabhängige Nutzung
· Verfügbarkeit von Alternativen zu programmierten Objekten
· Mausunabhängige Nutzung
· Betitelung und Bennenung der Frames
· Richtige Anordnung der Beschriftung von Formularfeldern

Nach Abschluss des Zwölf-Punkte-Checks wird durch die Expertenjury eine Vorauswahl der Beiträge getroffen, die den zweiten Prüfungsdurchgang durchlaufen. Die zweite, weitaus komplexere, Stufe des Bewertungsverfahrens umfasst den vom Projekt BIK (Barrierefrei Informieren und Kommunizieren) entwickelten Kurztest der BITV mit insgesamt 52 Prüfschritten, die sich u.a. intensiv mit Textformatierungen, grafischen Elementen, Stylesheets, Strukturelementen, Orientierungshilfen und auch Bewegtbild-Elementen befassen. Die vollständige Liste der 52 Prüfkriterien sowie weitere Informationen zum Prüfverfahren können unter www.deutscher-multimedia-award.de/... bzw. www.bik-online.info/test eingesehen werden.

Die verbliebenen Kandidaten werden im dritten Durchgang unter anderem Tests auf der Grundlage von BITV-Anforderungen der Priorität II unterzogen. Danach steht die Liste der Shortlistkandidaten, die im letzten Bewertungsdurchgang verschiedene Gebrauchstauglichkeitsprüfungen durchlaufen. Erst dann stehen die Träger des DMMA-Sonderpreises fest. Alle Preisträger des Sonderpreises "Barrierefreiheit" erhalten einen umfassenden Prüfbericht, der die Ergebnisse der vier Bewertungsstufen enthält.

Der Deutsche Multimedia Award

Der Deutsche Multimedia Award wird seit 1996 an herausragende Online-, Offline- und Terminalanwendungen vergeben, die beispielhaft für die Innovationskraft und Leistungsfähigkeit der interaktiven Medien sind. Veranstalter sind der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e.V., der Deutsche Multimedia Kongress (DMMK) und der Kommunikationsverband. Im vergangenen Jahr wurden unter den 347 Einreichungen insgesamt acht Awards verliehen.

Die Jury zum Deutschen Multimedia Award setzt sich aus Fachleuten aus Industrie, Agenturen und Medien zusammen. In zwei Wertungsgängen werden die besten Einreichungen ausgewählt und gekürt. Dabei spielt vor allem die von den Einreichern angeführte Zielsetzung eine besondere Rolle. Der Award wird am 29. Juni 2004 in Berlin verliehen. Den passenden Rahmen bietet hierfür der Deutsche Multimedia Kongress, der wie im Vorjahr in der Landesvertretung Baden-Württembergs - eines der architektonischen Highlights im Botschaftsviertel der Hauptstadt - stattfindet.

Am Deutschen Multimedia Award 2004 können sich Unternehmen, sonstige Organisationen/Institutionen und Einzelpersonen beteiligen. Einreichschluss ist der 8. April 2004.Teilnahmeberechtigt sind alle deutschsprachigen Anwendungen, die nach dem 1. März 2003 erstmals veröffentlicht worden sind. In diesem Jahr haben die Teilnehmer erstmals die Möglichkeit ihren Beitrag nach Voranmeldung und Abruf eines Paßworts per Online-Eintrag zu beschreiben und dabei auch gleich zu begründen, warum ihrer Meinung nach der Beitrag preiswürdig ist. Der administrative Aufwand auf Seiten der Einreicher und der Veranstalter ist so auf ein Minimum reduziert worden.
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