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dmmv zum geplanten Anti-Dialer-Gesetz

Existenzgrundlage serioeser Mehrwertdienste-Anbieter gefaehrdet

(PresseBox) (Duesseldorf, )
Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e.V. warnt vor einer uebereilten gesetzlichen Regelung zur Bekaempfung des Missbrauchs von 0190/0900-Mehrwertdiensterufnummern. "Wir begruessen ausdruecklich die Intention, den Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern einzudaemmen. Wir befuerchten jedoch, dass das geplante Massnahmenpaket in seiner pauschalen Form dem eigentlichen Zweck nicht gerecht wird und auch die Existenz serioeser Anbieter gefaehrdet" kommentiert die Leiterin des dmmv-Arbeitskreises Medienpolitik, Friederike Behrends (Bild.T-online.de AG & Co. KG), den Entwurf. Der dmmv erwartet Klarstellungen im Entwurf, die aufgrund der zahlreichen Einwaende unumgaenglich sind. Zuletzt hatten die betroffenen Verbaende - so auch der dmmv - bei der Anhoerung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages in der vergangenen Woche Gelegenheit gehabt, ihre Position zum Entwurf vorzubringen.

Der dmmv haelt es fuer absolut erforderlich, den Missbrauch der Rufnummern einzudaemmen und damit die Akzeptanz von Mehrwertdiensterufnummern auf Seiten der Verbraucher zu manifestieren. "Dennoch ist der Entwurf in dieser Form kontraproduktiv, da die in Aussicht gestellten Massnahmen auch fuer serioese Anbieter einen enormen technischen wie betrieblichen Aufwand bedeuten wuerden, der sich zudem in den gesetzten Fristen kaum umsetzen laesst" so Friederike Behrends weiter. Daher muesse der Entwurf dahingehend veraendert werden, dass zwischen missbraeuchlichen und serioesen Angeboten klar unterschieden wird. Eine erfolgversprechende Massnahme ist nach Expertenmeinung der Aufbau einer zentralen Rufnummern-Datenbank, die Verbrauchern Informationen ueber entsprechende Anbieter liefert. Mit einer erhoehten Transparenz muss schwarzen Schafen im Bereich der Mehrwertdiensterufnummern deutlich entgegengetreten werden.

Auch im Hinblick auf die Preisansageverpflichtung muessen nach Auffassung des dmmv Unklarheiten beseitigt werden. "So muessen die Tarifstrukturen des Mobilfunks bei der Festsetzung der Preisobergrenzen Beruecksichtigung finden. Auch ist nicht einzusehen, warum Verbrauchern nicht die Wahl gelassen wird, Verbindungen nach einer Stunde trennen zu koennen oder nicht" so Friederike Behrends weiter. In diesen Punkten darf nach Ansicht des dmmv die Muendigkeit und die Wahlfreiheit der Verbraucher nicht aussen vor gelassen werden. Daher ist auch eine pauschale Einbeziehung aller alternativer Rufnummerngassen fuer die dann die gleiche gesetzlichen Regelungen gelten sollen abzulehnen. Friederike Behrends: "Aenderungen und Nachbesserungen am Entwurf sollten aber die grundsaetzliche Tendenz des Entwurfs erhalten, die Problematik nicht ueberzuregulieren"

Die Stellungnahme des dmmv zum Entwurf finden Sie unter:
>
http://www.dmmv.de/...
0519.doc
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