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Kein allgemeinverbindlicher Post-Mindestlohn

Der Tarifvertrag des BdKEP für Postdienstleister bleibt gültig

(PresseBox) (Hamburg,, )
Überraschend hat das Verwaltungsgericht Berlin am heutigen Verhandlungstag über die Klage des BdKEP gegen die Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums bereits das Urteil verkündet.

Die Rechtsverordnung vom 28.12.2007, mit der der Mindestlohn von Verdi und Deutscher Post für allgemeinverbindlich erklärt wurde, wurde für Mitglieder des BdKEP aufgehoben, da er sie in ihren Rechten der Tarifvertragsfreiheit verletzt.

„Das Urteil hat mein Vertrauen in Demokratie wieder gestärkt, da die staatliche Willkür des SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums in ihre rechtlichen Schranken verwiesen wurden,“ so der Vorsitzende Rudolf Pfeiffer in einer ersten Bewertung.

Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.

Der BdKEP vertritt seit 1990 die gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer und Unternehmen der Kurier-, Express-, Paket- und Briefdienste und ist Ansprechpartner für Politik, Ministerien, Behörden, Presse und Brancheninteressierte. Die Branche erwirtschaftet derzeit einen Umsatz von über 27 Mrd. EUR mit über 500.000 Beschäftigten.

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