Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 146853

Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. Potsdamer Strasse 7 - Potsdamer Platz 10785 Berlin, Deutschland http://www.bdkep.de
Ansprechpartner:in Rudolf Pfeiffer +49 40 4303374

EU-Beschwerde wegen rechtswidriger Staatsbeihilfe eingelegt

BdKEP beantragt schnelles Einschreiten gegen die Vorstellung des Bundesfinanzministeriums zur Umsatzsteuerbefreiung der Postdienste

(PresseBox) (Hamburg, )
Der BdKEP hat bei der EU-Generaldirektion Steuern und Zollunion Beschwerde wegen gravierender Verletzung des EG-Vertrages aufgrund rechtswidriger Staatsbeihilfen eingelegt. Anlass ist der fortgesetzte Missbrauch des Umsatzsteuergesetzes, durch den die Deutsche Post bei Briefen und sog. Schalterpaketen mit einer Umsatzsteuerbefreiung subventioniert wird.

Spätestens mit der Liberalisierung des Deutschen Postmarktes am 1. Januar 2008 sieht der BdKEP in der Steuerbefreiung eine unzulässige Subvention eines Privatunternehmens, da die Deutsche Post nicht mehr zum Universaldienst, das ist die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Briefen, Paketen und Zeitungen, verpflichtet ist. Seit Jahresbeginn ist die Gesamtheit aller Post- und Paketdienste für den Universaldienst zuständig.

Der BdKEP wendet sich auch gegen den jetzt vorgelegten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Durch ihn sollen diejenigen Postunternehmen von der Umsatzsteuer befreit werden, die den Universaldienst in seiner Gesamtheit flächendeckend erbringen. Da die Betonung auf „Gesamtheit“ liegt, kommt im Ergebnis kein anderes Unternehmen als die Deutsche Post für die Umsatzsteuerbefreiung in Frage, zumal derzeit kein Postdienst gleichzeitig neben Briefen auch Pakete im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland flächendeckend zustellt. Die von der Bundesregierung im Postmarkt hervorgerufenen Wettbewerbsverzerrungen sollen somit fortgesetzt werden.

„Solch einen plumpen Versuch, die Deutsche Post zu subventionieren, habe ich noch nicht erlebt, sagt der Vorsitzende des BdKEP, Rudolf Pfeiffer. „Wir haben die EU sofort über diese Ungeheuerlichkeit in Kenntnis gesetzt.“

Sollte die EU-Kommission die Einschätzung des BdKEP vom Vorliegen einer ungerechtfertigten Steuersubvention bzw. Staatsbeihilfe teilen, so kann auch angeordnet werden, dass die Deutsche Post AG den Wert der Steuersubventionen an den Staat zurückzahlen muss, so die Einschätzung des BdKEP-Anwaltes Axel G. Günther.

Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.

Der BdKEP vertritt seit 1990 die gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer und Unternehmen der Kurier-, Express-, Paket- und Briefdienste und ist Ansprechpartner für Politik, Ministerien, Behörden, Presse und Brancheninteressierte. Die Branche erwirtschaftet derzeit einen Umsatz von über 27 Mrd. EUR mit über 500.000 Beschäftigten.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.