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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Rösler trifft Präsidenten des Europäischen Parlaments

(PresseBox) (Berlin, )
Am 11. Juli 2011 wurde die Handwerksordnung (HwO) geändert. Sie enthielt u. a. erforderliche Anpassungen der Verordnungsermächtigungen, die insbesondere der Rechtsklarheit zugute kommen. Als Folgen wurden inzwischen auch die Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (AMVO) am 26.10.2011 (BGBl. I S. 2149) und die Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO) am 26.10.2011 (BGBl. I S. 2149) geändert.

Mit dem neuen Rechtsrahmen für das Meisterprüfungswesen werden die Anforderungen an die Professionalisierung des Handwerks wieder mehr in den Fokus gerückt:
Technische Lösungen erarbeiten und umsetzen, Kunden umfassend beraten, betriebswirtschaft­liche Entscheidungen treffen, Fachkräftenachwuchs ausbilden - diesen Herausforderungen stehen Handwerksunternehmen tagtäglich gegenüber. Das Leistungsspektrum der Meisterinnen und Meister muss darüber hinaus Markt- und Kundenorientierung sowie die Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Entwicklungen umfassen, um im Wettbewerb erfolgreich am Markt bestehen zu können. Die neuen rechtlichen Vorgaben für die vier selbstständigen Prüfungsteile der Meister­prüfung sollen diesen Anspruch an eine umfassende berufliche Handlungskompetenz unter­stützen.

Konzeptionell wird daher den berufsbildungspädagogischen Prüfungsprinzipien der Kompetenz- und Handlungsorientierung Rechnung getragen: Statt auf die Reproduktion von Fachwissen abzustellen, werden nun die Anforderungen eines umfassenden und ganzheitlichen Handelns in den Prüfungsregelungen abgebildet.

Um die Neuerungen und Veränderungen transparent werden zu lassen und die Prüfungsaus­schüsse bei der Umsetzung und Sachverständige in (Neu-) Ordnungsverfahren zu unterstützen, hat das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) im Auftrag des BMWi "Erläuterungen zu den Neuerungen in den Rechtsverordnungen und deren Konsequenzen für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Empfehlungen für Prüfungsausschüsse und Sachverständige in (Neu-) Ordnungsverfahren)" erarbeitet.

Sie werden anlässlich der Internationalen Handwerksmesse in München am Stand des BMWi vorgestellt und sind dann auch öffentlich zugänglich.

Der Text der "Erläuterungen zu den Neuerungen in den Rechtsverordnungen und deren Konsequenzen für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Empfehlungen für Prüfungsausschüsse und Sachverständige in (Neu-) Ordnungsverfahren)" wird in Kürze über die Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Forschungsinstituts für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (siehe Link unter "Weiterführende Informationen") als Download-Datei abgerufen werden können.
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