Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Beauftragte der Bundesregierung für den Mittelstand: "Viele der über drei Millionen kleinen und mittleren Unternehmen können sich im Gegensatz zu Konzernen und Großunternehmen häufig keine eigenen Rechtsabteilungen oder spezialisierten Kanzleien leisten. Sie tun sich deshalb mit komplizierten und umfangreichen Regelwerken oft besonders schwer. Deshalb sollte jede neue Vorschrift vor Inkrafttreten gründlich geprüft werden, ob sie praxistauglich ist und ob die entstehenden finanziellen oder bürokratischen Belastungen vertretbar sind."
Die von der Kienbaum Management Consultants GmbH erstellte Studie bildet die Basis für eine Weiterentwicklung der deutschen Gesetzesfolgenabschätzung.
Die Studie steht Ihnen hier zur Verfügung.