Auch in dem angefragten Zeitraum von 2005 bis 2013 wurden nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums keine Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz zur Ausfuhr von aus Deutschland stammenden Kriegswaffen nach Russland erteilt. Die Bundesregierung habe zudem eine Prüfung eingeleitet, wie mit bereits erteilten Exportgenehmigungen umgegangen werden kann. In kritischen Fällen wirke die Bundesregierung darauf hin, dass es nicht zu einer Ausfuhr der betroffenen Güter kommt.
Keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Russland
Auch in dem angefragten Zeitraum von 2005 bis 2013 wurden nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums keine Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz zur Ausfuhr von aus Deutschland stammenden Kriegswaffen nach Russland erteilt. Die Bundesregierung habe zudem eine Prüfung eingeleitet, wie mit bereits erteilten Exportgenehmigungen umgegangen werden kann. In kritischen Fällen wirke die Bundesregierung darauf hin, dass es nicht zu einer Ausfuhr der betroffenen Güter kommt.