Die neuen Regeln werden am 1. Juli 2014 in Kraft treten, bis dahin gelten die aktuellen Regelungen fort. Die Bundesregierung hatte sich in enger Abstimmung mit den Ländern intensiv und konstruktiv in die Diskussions- und Verhandlungsprozesse in Brüssel eingebracht. Es handelt sich um die Neufassung des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation und die reformierte Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung.
Diese sind in Deutschland wichtige Rechtsgrundlagen für eine Vielzahl von Förderungen auf Bund-, Länder- und Kommunalebene; insofern ist ihre Weiterentwicklung grundsätzlich zu begrüßen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist innerhalb der Bundesregierung für Grundsatzfragen der europäischen Beihilfekontrollpolitik federführend und vertritt die Bundesrepublik Deutschland in den meisten beihilferechtlichen Verfahren bei der Europäischen Kommission.