Für das weitere Vorgehen wurden deshalb Kriterien zur Entscheidungsfindung beraten. Es wurde Konsens darüber erzielt, dass zwei Kriterien Grundlage für die Entscheidung sein sollen. Erstens wird der EIT-Verwaltungssitz in einem neuen Mitgliedsland angesiedelt. Zweitens wird ein Land präferiert, das noch keine EU-Institution hat. Deutschland, Österreich und Spanien haben sich entschieden, diesen Kriterien zuzustimmen. Polen hat sich eine Bedenkzeit erbeten. Eine erneute Sitzung des Ministerrats ist für den 18. Juni vorgesehen.
Jena hat eine exzellente Bewerbung vorgelegt, die von der Bundesregierung gerne unterstützt worden ist. Der EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat braucht Einstimmigkeit in seiner Entscheidung. Deshalb sind die jetzt vereinbarten Kriterien für eine baldige Einigung hilfreich. Deutschland wird auf dieser Grundlage die Bewerbung Budapests unterstützen."