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Schavan: "Weitere Verbesserungen beim Meister-BAföG"

Novelle im Bundestag verabschiedet / Förderung künftig auch für Pflegeberufe und Erzieher

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bundestag hat am Donnerstag den Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG bzw. Meister-BAföG) verabschiedet. In ihrer Rede im Plenum des Deutschen Bundestages erklärte Bundesbildungsministerin Annette Schavan: "Das Meister-BAföG ist ein Kernelement der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung. Mit den nun eingeführten Leistungsverbesserungen sorgen wir für die richtigen Weichenstellungen, um noch mehr Menschen als bisher für Fortbildungen zu gewinnen und einen qualifizierten Fachkräftenachwuchs sicher zu stellen." Die Ministerin appellierte zugleich an den Bundesrat, den Weg für diese Verbesserungen frei zu ma chen, um so die Erfolgsgeschichte des Meister-BAföG fortschreiben zu können.

Bund und Länder hatten beim Bildungsgipfel in Dresden vereinbart, mehr Geld in Bildung und Qualifizierung zu investieren und Weiterbildung zu unterstützen. "Dieses Ziel haben wir nun mit der gemeinsamen Erarbeitung und Finanzierung der Novelle des Meister-BAföG konkret umgesetzt. Gerade vor dem Hintergrund der Konjunkturlage und des demografiebedingten Fachkräftemangels müssen wir jetzt Fortbildung attraktiver machen. Die Verbesserungen bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung leisten dazu einen wertvollen Beitrag", so die Ministerin weiter. Mit der AFBG-Novelle werden in den nächsten vier Jahren etwa 272 Millionen Euro zusätzlich in die Aufstiegsfortbildung investiert. Der Bund trägt hiervon etwa 212 Millionen Euro, die Länder rund 60 Millionen Euro.

Die Novelle sieht zahlreiche Verbesserungen vor: So wird künftig nicht mehr nur die erste, sondern eine Aufstiegsfortbildung gefördert. Zudem wird eine Leistungskomponente eingebaut: Alle, die eine Fortbildung bestanden haben, erhalten künftig einen Darlehensteilerlass in Höhe von 25 Prozent. Damit soll die Motivation, eine Fortbildung erfolgreich abzuschließen, erhöht werden.

Auch Fortbildungswillige mit Kindern werden in Zukunft noch stärker finanziell unterstützt. Der Kinderzuschlag wird von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat angehoben und zu 50 Prozent bezuschusst, statt wie bisher nur als Darlehen gewährt. Zugleich wird es einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind und Monat als Zuschuss für Alleinerziehende geben. Darüber hinaus sollen der Unterhaltsbeitrag und der Kinderbetreuungszuschlag auch während der neu eingeführten Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu weitere drei Monate als Darlehen gewährt werden.

Existenzgründungen nach der Fortbildung und die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen werden fortan noch stärker honoriert, indem bei der dauerhaften Einstellu ng eines neuen Mitarbeiters oder Auszubildenden ein Darlehensteilerlass in Höhe von 33 Prozent gewährt wird.

Aufstiegsfortbildungen in den Pflegeberufen und der Altenpflege werden künftig auch in den Ländern, in denen keine landesrechtlichen Regelungen existieren, förderfähig sein, um dem wachsenden Fachkräftebedarf im Pflegebereich Rechnung zu tragen. Auch Aufstiegsfortbildungen für Erzieher werden nach dem AFBG gefördert, damit vor allem die frühkindliche Erziehung verbessert werden kann.

Die Fördermöglichkeiten für fortbildungswillige Migranten mit einer Bleibeperspektive in Deutschland werden ebenfalls verbessert. Vor allem müssen sie nicht mehr wie bisher vor der Fortbildung mindestens drei Jahre lang berufstätig gewesen sein. "Damit leisten wir auch einen Beitrag zur besseren Integration von Ausländern", so die Ministerin.
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